Versuche, auf pornografische Websites zuzugreifen, werden nicht untersucht
Nach Versuchen, von Computern im Erzbistum Köln auf pornografische Websites zuzugreifen, konnte die Staatsanwaltschaft keinen vorläufigen Tatverdacht feststellen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln sagte am Montag, dass nach Abschluss der Vorermittlungen keine Ermittlungen aufgenommen würden. WDR-Berichte.
Als der Fall im August ans Licht kam, erklärte die Erzdiözese, die Firewall sei wirksam. Das Erzbistum prüft nach eigenen Angaben regelmäßig, ob Firewalls den Zugriff auf Websites mit gewalttätigen, pornografischen oder drogenbezogenen Inhalten blockieren, die ein Risiko für die IT-Sicherheit darstellen.
Nach einer routinemäßigen Inspektion erhielt der Erzbischof eine Zusammenstellung. Sie protokollierte Zugriffsversuche, die durch Webinhaltsfilter erfolgreich blockiert wurden. Die Erzdiözese gab bekannt, dass sie keine Analyse des Inhalts hinter der URL durchgeführt habe.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft basierte die erste Prüfung auf dem Inhalt und nicht darauf, ob die Seiten tatsächlich besucht wurden. Der Besuch pornografischer Websites stellt nur dann eine Straftat dar, wenn ein Minderjähriger dort bei sexuellen Handlungen erwischt wird.
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Quelle: www.dpa.com