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Verlängerte Haftstrafe wegen tödlichen Messermordes.

Während des Prozesses wegen Totschlags plädiert die Staatsanwaltschaft auf eine sechsjährige Haftstrafe, während die Verteidigung vehement die Freisprechung des Angeklagten fordert. Der Richter erkennt verminderte Zurechnungsfähigkeit an, lehnt aber das Argument der Notwehr ab.

Im Gerichtentscheid wurde der Begriff der reduzierten Verantwortlichkeit geprüft.
Im Gerichtentscheid wurde der Begriff der reduzierten Verantwortlichkeit geprüft.

- Verlängerte Haftstrafe wegen tödlichen Messermordes.

Die Frau muss nach dem Urteil des Landgerichts in Frankenthal fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis, weil sie ihren Freund angeblich im Streit mit einem Küchenmesser erstochen hat. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil für Totschlag bestätigt, wie ein Justizsprecher mitteilte. Die Möglichkeit der Notwehr wurde vom Gericht verworfen. Das Gericht berücksichtigte die verminderte Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten, die durch eine psychische Beeinträchtigung bedingt war. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die verminderte Schuldfähigkeit, die das Gericht anerkannt hat, basiert auf den Schlüssen eines Gutachters. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt des Ereignisses, das in ihrer Wohnung in Neustadt/Weinstraße im Januar stattfand, unter dem Einfluss von "emotionaler Intensität in Verbindung mit Alkohol, Marihuana und Medikamenten" stand. Daher ist ihre verminderte Verantwortung möglich.

Der Gutachterbericht wurde an die Kommission weitergeleitet, um in dem Fall der Angeklagten weiter beraten zu werden. Trotz ihrer verminderten Verantwortung wird die Kommission entscheiden, ob die fünfjährige und neunmonatige Haftstrafe als endgültig bestehen bleibt.

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