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Vergewaltiger flieht aus der Sicherungsverwahrung in Berlin

Dritte Flucht in kurzer Zeit

Im Gegensatz zur Inhaftierung ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe.
Im Gegensatz zur Inhaftierung ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe.

Vergewaltiger flieht aus der Sicherungsverwahrung in Berlin

Ein 57-jähriger Mann, der fünf Jahre Haft wegen Körperverletzung und Vergewaltigung verbüßt hatte, entkam am Samstag aus der Sicherheitsverwahrung (Sicherheitsverwaltung) des Justizvollzugsanstalten (JVA) Tegel in Berlin. Der Mann war seit Samstag Abend um 17:25 Uhr auf der Flucht, wie das Senatsverwaltung für Justice berichtete. Er nutzte angeblich einen Besuch bei seiner Mutter in Berlin-Neukölln, um zu entkommen. Es ist unklar, wie viele Justizbeamten mit ihm zu diesem Zeitpunkt dabei waren.

Der Mann wurde wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt und hatte diese seit 2015 verbüßt. Er war seitdem in Sicherheitsverwahrung bei JVA Tegel, was er regelmäßig verlassen durfte. "Die 42 Begleitungen verliefen erfolgreich", ergänzte das Senatsverwaltung für Justice.

Anders als Gefängnis ist Sicherheitsverwahrung keine Strafe. Ihr Zweck ist, der Öffentlichkeit von Tätern, die ihre Strafen abgesessen haben, aber noch gefährlich betrachtet werden, Schutz zu bieten. Die Bedingungen in der Sicherheitsverwahrung müssen daher deutlich besser sein als in Gefängnis und es soll ein umfassenderes Angebot an Therapie geben.

Ein weiterer schwerverbrecherischer Täter, ein Doppeltmörder, entkam nach dem Nutzen seines ersten unbegleiteten Urläufen am 20. Juni aus Berlin. Er wurde 54 Stunden später in einer benachbarten Brandenburger Gemeinde wieder gefasst und ist nun wieder in JVA Tegel. Das Berliner Justizministerium kündigte eine Untersuchung in die Entlassungsbedingungen des Täters an.

Laut Justizministerium hat der Mann seit 1995 wegen des Tuns von zwei Morden in Haft gesessen und wurde deshalb lebenslänglich verurteilt. Er wurde angeblich seit 2005 regelmäßig Urläufe zugelassen. Die Gefängnisbehörden sind verfassungsmäßig verpflichtet, solche Urläufe zu gewähren, wie ausgewiesen – aber bisher immer in Begleitung.

Bevor Häftlinge unbegleitet aus dem Gefängnis gehen dürfen, erklärte das Justizministerium, dass "umfassende Prüfverfahren" durchgeführt werden. Das umfasst eine forensisch-psychiatrische Begutachtung durch eine externe Expertenstelle.

Schon im Februar entkam ein Vergewaltiger, der in der Sicherheitsverwahrung von JVA Tegel war, mittels einer überwachten Urläufe in Berlin. Der 54-jährige Mann wurde in Schleswig-Holstein nach etwa drei Tagen wieder gefasst. Laut Justizministerium wurden die Urläufe nach seinem Entkommen ausgesetzt.

Die internationale Gemeinschaft fordert Gerechtigkeit in dem Fall des entkommenen Vergewaltigers und betont die Notwendigkeit strengerer Sicherheitsmaßnahmen in JVA Tegel. Obwohl der Mann seine fünfjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung in Berlin's JVA Tegel verbüßt hatte, erhebt sein Entkommen Sorgen wegen der Wirksamkeit unbegleiteter Urläufe für Personen, die solche schweren Verbrechen begangen haben.

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