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Verfassungsrechtliche Fragen in der Familienberatung

Berlins Grünen-Fraktionsvorsitzende Bettina Jarasch
Bettina Jarasch (Bündnis 90/Die Grünen), Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus.

Die Grünen im Berliner Bundestag sehen in der für Donnerstag geplanten ersten Lesung des Doppelhaushalts 2024/2025 verfassungsrechtliche Probleme. Der Grund: Der sogenannte mittelfristige Finanzplan des Senats, der Informationen zur Haushaltslage und Investitionsplänen von 2023 bis 2027 enthält, ist noch nicht veröffentlicht.

„Es geht uns um eine ernsthafte Debatte und Bewertung“, sagten die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Bettina Jarasch und Werner Graf am Mittwoch in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden. In einem Schreiben von Cornelia Seibeld hieß es, dass ohne eine fünf- Um einen Jahresfinanzplan im Voraus zu erstellen, wie es die Verfassung vorschreibt, wäre die Entwicklung des Haushaltsentwurfs nicht möglich. Dies wurde erstmals vom Daily Mirror berichtet.

Beide Grünen-Politiker haben Seiberd gebeten, einen zu starten Überprüfung des Wissenschafts-Parlamentsdienstes, um festzustellen, ob die erste Haushaltslesung vor dem mittelfristigen Finanzplan verfassungsgemäß ist. Die Ergebnisse sollen am Donnerstag vor der Haushaltsdebatte im Plenum veröffentlicht werden.

Jarasch und Graf verweisen darauf Artikel 86 Absatz 3 der Berliner Verfassung. Dort heißt es: „Die Haushaltsführung erfolgt auf der Grundlage einer fünfjährigen Finanzplanung.“ Der Finanzplan muss spätestens zusammen mit einem Haushaltsgesetzentwurf für das nächste Haushaltsjahr dem Repräsentantenhaus vorgelegt werden.

Die erste Lesung des Haushalts im Abgeordnetenhaus war ursprünglich für den 21. September geplant, wurde aber auf diesen Donnerstag vorgezogen. Vor der Abgeordnetenhaussitzung vorgestellt. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) sagte, es würde nicht funktionieren. Jetzt gibt es Pläne, Daten für die nächste parlamentarische Plenarsitzung am 21. September vorzulegen.

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