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Verdacht auf gefälschte Corona-Zertifikate: Prozess beginnt

Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal..aussiedlerbote.de
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Verdacht auf gefälschte Corona-Zertifikate: Prozess beginnt

Achteinhalb Monate nach seiner Festnahme hat das Landgericht Dresden den Prozess gegen einen Hausarzt begonnen, der während der Corona-Pandemie falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben soll. Der 66-jährige Angeklagte soll während der Coronavirus-Pandemie ohne jede Untersuchung mehr als 1.000 sogenannte Gefälligkeitsbescheinigungen vorgelegt haben, behaupteten die Staatsanwälte zu Beginn des Prozesses am Dienstag. Dies führte angeblich dazu, dass einzelne Patienten völlig falsch dargestellt wurden, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes negative Auswirkungen auf sie hätte, unbegrenzte Impfverbote jeglicher Art oder dass die COVID-19-Testung nur angeblich aus medizinischen Gründen erfolgte. Einige Patienten kauften nur ein Zertifikat, andere kauften alle drei Bescheinigungen des Beklagten, und einige Patienten übergaben die Bescheinigungen sogar ihrer gesamten Familie.

Die Verlesung der Anklageschrift dauerte anderthalb Stunden, dabei wurden die Namen von Hunderten Patienten verlesen. Die Beklagten sollen durch diese Zertifikate insgesamt rund 48.000 Euro verdient haben. In mehreren Bundesländern finden Sammelversammlungen statt.

Der Prozess begann in einem Hochsicherheitsgericht nördlich von Dresden. Das Landgericht hatte den Prozess dorthin verlegt, weil regelmäßig bis zu 150 Unterstützer der Angeklagten vor dem Frauengefängnis Chemnitz gegen die Inhaftierung der 66-Jährigen demonstrierten. Zu den Vorwürfen äußerte sich der Arzt vor der Hauptverhandlung nicht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bezeichnete sich der Angeklagte als Angehöriger der „germanischen Ureinwohner“ und der Arzt sei dem Reichsbürgerstandort zugeteilt worden. Der Arzt sitzt seit Februar in Haft und ist bereits vorbestraft.

Nach der Verlesung der Anklage beantragte der Dresdner Verteidiger Carsten Brunzel eine Aussetzung des Verfahrens. Er kritisierte einen Mitverteidiger, der am Freitag vom Oberlandesgericht nur deshalb von der Verhandlung ausgeschlossen wurde, weil er ebenfalls verdächtigt wurde, mehrere Bescheinigungen des Angeklagten erhalten zu haben. Ein dritter Anwalt wurde vom Gericht gegen seinen Willen zum Pflichtverteidiger ernannt. Bruzzell selbst beklagte sich darüber hinaus darüber, dass ihm keine ausreichenden Zugriffsrechte auf die Akten erteilt worden seien. Der Prozess soll am 28. November 2023 fortgesetzt werden.

Das Landgericht Dresden sollte zunächst für 40 Tage bis Ende Juni 2024 geöffnet sein. Eine Vielzahl von Zertifikatsinhabern, meist aus Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, können als Zeugen vor Gericht aussagen.

Quelle: www.dpa.com

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