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Verbotene Absprachen im Industriebau: Verhängung von Bußgeldern

Das Bundeskartellamt hat gegen 14 Bauunternehmen und 12 Verantwortliche Bußgelder wegen verbotener Absprachen bei der Vergabe von Industriebauaufträgen verhängt. Nach Angaben der Behörden betrafen die Vereinbarungen zwischen 2007 und 2017 42 Bestellungen der Hüttenwerke Krupp Mannesmann, 122...

Auf einer Baustelle in der Innenstadt stehen Kräne. Foto.aussiedlerbote.de
Auf einer Baustelle in der Innenstadt stehen Kräne. Foto.aussiedlerbote.de

Wirtschaft - Verbotene Absprachen im Industriebau: Verhängung von Bußgeldern

Das Bundeskartellamt hat gegen 14 Bauunternehmen und 12 Verantwortliche Bußgelder wegen des Verbots von „Kollusionen“ bei der Vergabe von Industriebauaufträgen verhängt. Nach Angaben der Behörden betrafen die Vereinbarungen zwischen 2007 und 2017 42 Bestellungen der Hüttenwerke Krupp Mannesmann, 122 Bestellungen von ThyssenKrupp Steel Europe und 14 Bestellungen der Deutschen Edelstahlwerke. Die Bußgelder und die mutmaßliche Haftung belaufen sich auf rund 4,8 Millionen Euro. „Anders als Bußgelder stehen Haftungshöhen nicht im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten“, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Behördenpräsident Andreas Mundt erklärte, dass die Unternehmen seit vielen Jahren ein System der gegenseitigen Vergabe von Bauaufträgen pflegten. Das Muster der Vereinbarungen ist das gleiche: „Die an der entsprechenden Vereinbarung beteiligten Unternehmen einigen sich zunächst in Gesprächen vor Ort oder am Telefon darüber, wer den Zuschlag erhalten soll“, sagte Monte. Die Berechnung der Bestellung erfolgte dann zunächst durch das Unternehmen selbst. „Die Berechnungen werden dann an die anderen an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen weitergeleitet, damit diese zu ihrer Absicherung höhere fiktive Gebote abgeben können.“

Auslöser des Verfahrens war ein Kronzeugenantrag eines Bauunternehmens. Die Klage gegen das Unternehmen wurde daher eingestellt. Nach Angaben des Kartellamts sind die Bußgeldbescheide bereits rechtskräftig.

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Quelle: www.stern.de

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