Es ist illegal, sächsischen Wein zu verkaufen, der Pestizidrückstände enthält, die in Deutschland nicht erlaubt sind. Die vom Bundesministerium erlassene Rückstandshöchstmengenverordnung lege den maximalen Gehalt an Dimethoat im Pflanzenschutzmittel nicht fest, wohl aber in einer EU-Verordnung, begründete der Dritte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Donnerstag seine Entscheidung.
Konkret verhängte der Bezirk Maison im Juni 2016 ein Verkaufsverbot für mehrere Weine, weil diese mehr als 0,01 Milligramm Dimethoat pro Kilogramm enthielten. Im vergangenen Jahr lehnte das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) die Berufung der Weinbaugenossenschaft Meißen mit der Begründung ab, das Pflanzenschutzmittel sei in Deutschland nicht zugelassen (OVG Bautzen, Urteil vom 27.01.2022 – 3 A 1196/19). ). Nach Angaben der Winzergenossenschaft wurden anschließend Zehntausende Liter Wein vernichtet.
Die EU-Verordnung legt Grenzwerte für Dimethoat auf 0,02 Milligramm pro Kilogramm fest, da diese Werte nicht als gefährliche Stoffe eingestuft sind. für die Gesundheit. Der Wein hat diesen Wert unterschritten.
Die Klage steht im Zusammenhang mit dem angeblichen Weinskandal in Sachsen. Der Ball wurde im Herbst 2015 bei einer Routinekontrolle in einem Weingut im Meißener Land ins Leben gerufen. Damals wurden Dimethoat-Rückstände gefunden. Die Winzergenossenschaft Meißen produziert Wein aus den von ihren Mitgliedern gelieferten Trauben. Das Steuerungssystem wurde inzwischen geändert. Alle Qualitäts- und Premiumweine werden nun zentral von nationalen Prüfstellen anhand modifizierter Prüfverfahren analysiert.