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Verband klagt wegen Windkraftanlagen in der Nähe von Denkmal

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Verband klagt wegen Windkraftanlagen in der Nähe von Denkmal

Eine bayerische Gesetzesänderung, die den Bau von Windkraftanlagen in der Nähe von Denkmalen erleichtert, muss vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof geprüft werden. Landschaftsschutz-, Artenschutz- und Biodiversitätsverbände haben Klage gegen die neuen Regeln eingereicht, die im Juli in Kraft treten. Gleichzeitig beantragte es die vorübergehende Aussetzung von Änderungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften. „Mit der Maßnahme soll verhindert werden, dass Behörden und Planungsverbände einseitig Tatsachen zu Lasten des Denkmal- und Kulturlandschaftsschutzes fabrizieren“, teilte der Verband am Mittwoch mit. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage bezüglich des Komplexes.

Seit Juli ist die Aufstellung von Windkraftanlagen in der Nähe von Denkmälern in Bayern kein Tabu mehr. Der Bau von Windkraftanlagen ist nur noch für Baudenkmäler genehmigungspflichtig, die „das Landschaftsbild besonders prägen“, darunter das Schloss Neuschwanstein oder die Befreiungshalle in Kelheim. Die Liste der besonders erhaltenswerten Bauwerke umfasst etwa 100 Burgen, Kirchen und Denkmäler.

Vor der Gesetzesänderung galten rund 1.600 Denkmäler in Bayern als „landschaftsprägend“, sagen die Kläger. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch nicht landschaftsprägende Denkmäler vor „erheblichen Sehbehinderungen“ geschützt. Seit der Gesetzesänderung dürfen nun Windkraftanlagen in der Nähe einiger bedeutender Kulturdenkmäler errichtet werden.

Die Kläger machten unter anderem eine Verletzung grundlegender Eigentumsrechte geltend. Durch Gesetzesänderungen werde den meisten Denkmaleigentümern die Möglichkeit genommen, sich gegen Schäden an Denkmalen durch Windkraftanlagen zu schützen – „was auch der bayerischen Kulturlandschaft schadet, die durch eine große Vielfalt geprägt ist“. Minister Ma Kus Bloom (CSU) betonte nach der Entscheidung des Landtags: „Denkmalschutz ist Klimaschutz.“ Mit neuen Gesetzen werden wir den Denkmalschutz für die Nutzung erneuerbarer Energien öffnen und eine neue Perspektive auf unsere Denkmäler eröffnen. „Bloom argumentierte damals, dass es „technisch akzeptabel und verantwortbar“ wäre, wenn das Denkmalgebiet einen besseren Zugang zu erneuerbaren Energien hätte.

Quelle: www.dpa.com

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