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Veränderungen in der Nachtmedizin

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) plant die Schließung mehrerer Bereitschaftseinrichtungen in Rheinland-Pfalz, was von Gesundheitsminister Hoch heftig kritisiert wird. Bei einem Treffen einigten sich beide Seiten auf einige angebotsseitige Neuerungen.

Clemens Hohe (SPD), Minister für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz. Foto.aussiedlerbote.de
Clemens Hohe (SPD), Minister für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz. Foto.aussiedlerbote.de

KV-Patientenservice - Veränderungen in der Nachtmedizin

Nach der Ankündigung des Landes Rheinland-Pfalz, mehrere ärztliche Bereitschaftseinrichtungen zu schließen, wird sich die ärztliche Versorgung außerhalb der Hauptverkehrszeiten mancherorts ändern. Darauf haben sich der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hohe (SPD) und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Landes am Freitag bei einem Treffen in Mainz geeinigt. Zuvor gab es einen heftigen Konflikt zwischen den beiden Seiten.

Menschen, die nachts Hilfe benötigen, sollen der gemeinsamen Mitteilung zufolge künftig zunächst zunächst die KV-Patientenservice-Hotline 116117 anrufen. Die Erstbegutachtung erfolgt durch eine qualifizierte Person. Nehmen Sie ggf. Kontakt zum Arzt auf, zunächst telefonisch und dann ggf. zu Hause. Ab Anfang 2024 sollen mobile Patienten bei Bedarf Ärzte zu sich nach Hause kommen lassen können. Zu diesem Zweck werden rund 20 Transportdienste bereitgestellt.Hoch und KV Rheinland-Pfalz-Geschäftsführer Peter Heinz betonen, dass dies für die medizinische Versorgung auch nachts von Vorteil sei.

Außerdem wurde beschlossen, dass alle Krankenhäuser mit Bereitschaftsdienst die Möglichkeit haben sollen, die Behandlung von Patienten, die nachts Hilfe suchen, über eine ambulante Gebührenordnung abzurechnen. Grundsätzlich wird allen Patienten die Nutzung der Rufnummer 116117 empfohlen.

Die KV gab kürzlich bekannt, dass sieben ärztliche Bereitschaftsambulanzen in Altenkirchen, Andernach, Emmelshausen, Frankenthal, Grölstein, Ingelheim und Landstuhl Anfang nächsten Jahres geschlossen werden und auch die Arbeitszeiten des Sanitätsdienstes (äBD) reduziert werden. Dies belegt die KV durch das Urteil des Bundessozialgerichts zu den Sozialversicherungspflichten der im äBD tätigen Badeärzte.

Das Gericht entschied, dass ein Zahnarzt in Baden-Württemberg Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, wenn er als Badearzt Notfallleistungen einer KV-Organisation erbringt. Die KV sieht durch dieses Urteil einen Verlust an Bäderärzten und eine enorme Mehrbelastung der Kliniken, die ohnehin schon an ihre Grenzen stoßen. Hoch sagte der Nachrichtenagentur dpa vor der Sitzung, er könne die Argumente der KV nicht nachvollziehen. In der äBD tätige niedergelassene Ärzte sind von der Sozialversicherungspflicht befreit, in der äBD tätige Krankenhausärzte, die die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, sind von der Arbeitslosen- und Rentenversicherungspflicht befreit und in der äBD tätige pensionierte Ärzte sind von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Darüber hinaus seien etwa zehn Prozent der Bäderärzte immer noch stärker von der Sozialversicherungspflicht betroffen, sagte der Minister der Nachrichtenagentur dpa. Er hält es für richtig, dass diese Ärzte diese Steuern wie andere Arbeitnehmer in Deutschland zahlen – zumal sie über die allgemeinen Sozialversicherungsbeiträge finanziert werden. Es macht auch keinen Sinn, mitten in der Infektionssaison Kliniken zu schließen. Der Minister erwähnte die KV Bremen, die ebenfalls beschlossen hat, ihre geplante Schließung auf März 2024 zu verschieben.

Bei weniger dringenden Fällen ließe sich nach Hochs Einschätzung der Druck auf die äBD dadurch verringern, dass Arzttermine für Patienten außerhalb der Hauptverkehrszeiten über die 116117 vereinbart würden. Genau aus diesem Grund versagen Dienstleistungen und Patientenmanagement derzeit. Auch wenn kein medizinischer Notfall vorliegt, können solche Termine Menschen davon abhalten, die Notaufnahme oder Notaufnahme aufzusuchen.

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Quelle: www.stern.de

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