Veränderungen in der nächtlichen medizinischen Versorgung
Nachdem Rheinland-Pfalz die Schließung mehrerer Bereitschaftsdienstpraxen angekündigt hat, wird es auch in der ambulanten Versorgung an einigen Standorten Änderungen geben. Darauf verständigten sich der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Landes am Freitag bei einem Treffen in Mainz. Zuvor war es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen beiden Seiten gekommen.
Nach der gemeinsamen Mitteilung sollen sich Menschen, die nachts Hilfe benötigen, künftig zunächst an den KV-Patientenservice unter der Telefonnummer 116117 wenden. Die Ersteinschätzung erfolgt durch qualifiziertes Personal. Bei Bedarf kann dann ein Arzt kontaktiert werden, zunächst per Telefon und dann, wenn nötig, zu Hause. Ab Anfang 2024 sollen mobile Patienten bei Bedarf von einem Arzt zu Hause besucht werden können. Dafür werden rund 20 Fahrdienste zur Verfügung stehen. Peter Heinz, Vorstandsvorsitzender von Hoch und KV Rheinland-Pfalz, betont, dass dies ein Vorteil für die medizinische Versorgung auch in der Nacht sei.
Beschlossen wurde auch, dass alle Krankenhäuser, die ärztliche Bereitschaftsdienste anbieten, die Möglichkeit haben, die Behandlung von Patienten, die in der Nacht Hilfe suchen, über die ambulante Gebührenordnung abzurechnen. Grundsätzlich wird allen Patienten empfohlen, den Dienst 116117 zu nutzen.
Die KV hat vor kurzem bekannt gegeben, dass sieben Bereitschaftsdienstpraxen in Altenkirchen, Andernach, Emelshausen, Frankenthal, Grollstein, Ingham und Landstuhl zu Beginn des nächsten Jahres geschlossen werden und auch die Arbeitszeit (äBD ) des ärztlichen Bereitschaftsdienstes reduziert wird. Die KV begründete dies mit einem Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht der im äBD tätigen Poolärzte.
Das Gericht entschied, dass ein baden-württembergischer Zahnarzt sozialversicherungspflichtig ist, wenn er als Poolarzt den von der KV organisierten Notdienst leistet. Die KV sieht durch dieses Urteil einen Verlust an Poolärzten und eine enorme Mehrbelastung für Kliniken, die bereits an ihre Grenzen gestoßen sind. Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur sagte Hoch vor der Sitzung, er könne die Argumentation der KV nicht nachvollziehen. Niedergelassene Ärzte, die in der äBD tätig sind, unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, in der äBD tätige Krankenhausärzte überschreiten die Beitragsbemessungsgrenze, und in der äBD tätige Ärzte im Ruhestand sind nicht arbeitslosen- und rentenversicherungspflichtig.
Der Minister sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass vor allem rund zehn Prozent der Poolärzte noch stärker von der Sozialversicherungspflicht betroffen seien. Er hält es für richtig, dass diese Ärzte wie jeder andere Arbeitnehmer in Deutschland diese Abgaben zahlen - zumal sie aus allgemeinen Sozialversicherungsbeiträgen finanziert werden. Es mache auch keinen Sinn, mitten in der Infektionssaison Kliniken zu schließen. Die Ministerin verwies auf die KV in Bremen, die ebenfalls beschlossen hat, ihre geplante Schließung bis März 2024 zu verschieben.
Nach Hochs Einschätzung könnte der äBD in Nicht-Notfällen entlastet werden, indem 116117 Arzttermine für Patienten zu Nicht-Notfallzeiten angesetzt werden. Genau daran scheitert derzeit das Dienst- und Patientenmanagement. Selbst wenn kein medizinischer Notfall vorliegt, können solche Termine Menschen davon abhalten, in die Notaufnahme zu gehen.
Quelle: www.dpa.com