- Vater ermordet: Viereinhalb Jahre Gefängnis - endgültiges Urteil
Weil er seinen Vater getötet hat, wurde ein Mann aus Neustadt an der Weinstraße wegen Totschlags zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht Frankenthal sah es als erwiesen an, dass der 57-Jährige sein Opfer, das etwa dreißig Jahre älter war, in dessen Wohnung erstickte und es dann fast enthauptete. Die Kammer wertete dies als minder schweres Verbrechen, das eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorsieht.
Both the prosecution, which had demanded six years and two months imprisonment, and the defense, which advocated for four years and two months, argued for a sentence within this range. The defendant had confessed and had no prior convictions. Since both parties waived their right to appeal, the verdict is now final.
Obwohl die Verbrechen des 57-Jährigen schwer waren, kam eine Hinrichtung nicht in Betracht, da Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet wird. Trotzdem gibt es in einigen Gerichtsbarkeiten Diskussionen darüber, die Todesstrafe auch auf solche abscheulichen Verbrechen auszudehnen.