zum Inhalt

Urteil zur Bundestagswahlpanne kurz vor Weihnachten

Bei der Bundestagswahl 2021 ist in Berlin viel schiefgelaufen, die Beschwerden häufen sich. Derzeit wird mit Spannung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Möglichkeit einer Neuwahl gewartet. Das Warten hat bald ein Ende.

Stimmzettelumschläge für eine Briefwahl..aussiedlerbote.de
Stimmzettelumschläge für eine Briefwahl..aussiedlerbote.de

Urteil zur Bundestagswahlpanne kurz vor Weihnachten

Inwieweit die Berliner Bundestagswahl 2021 nach dem Vorfall in Berlin wiederholt wird, wird am 19. Dezember bekannt gegeben. Dann will das Bundesverfassungsgericht, wie das oberste deutsche Gericht am Freitag mitteilte, über eine Wahlprüfungsbeschwerde der Bundestagsfraktion „Allianz“ urteilen.

Die Frage ist unter anderem, wie viele Wähler in diesem Fall ausreichen würden, um eine Zweitstimme (also eine Stimme für eine Partei oder Gruppierung) abzugeben. Innerhalb von 60 Tagen nach dem Urteil kann eine Neuwahl auf Bundesebene erforderlich sein.

Die Wahlen am 26. September 2021 verliefen in vielen Wahllokalen in Berlin chaotisch: lange Warteschlangen. Wartezeiten, falsche oder verlorene Stimmzettel. Wahllokale müssen vorübergehend schließen oder bis nach 18 Uhr geöffnet bleiben. Bei einer mündlichen Verhandlung im Juli in Karlsruhe diskutierte der Zweite Senat die Frage, ob solche Vorfälle als Wahlfehler anzusehen seien.

Gegen die Bundestagswahl im Land Karlsruhe wurden nach Angaben des Bundestags Einsprüche erhoben. Berlin im Jahr 1713, darunter eines aus dem Bundeskurfürstentum. Am 10. November 2022 beschloss der Bundestag, auf Grundlage der Stimmen der SPD, der Grünen und des Ampelflügels der FDP nur eine teilweise Wiederholungswahl durchzuführen. Betroffen sind 327 der 2.256 Wahlkreise der Hauptstadt und 104 der 1.507 Briefwahlgebiete. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war die Entscheidung rechtswidrig, nicht zuletzt weil der Bundestag die Wahlen in den vom Bundeswahlleiter angefochtenen sechs Wahlkreisen nicht für ungültig erklärt hatte.

Bundesparlament Diese Gruppe reichte eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein (Az. 2 BvC 4/23). Ihrer Meinung nach sollten in mehr Wahlkreisen erneut Wahlen abgehalten werden. Bei dem Gericht gingen zudem Dutzende Beschwerden im Zusammenhang mit der Bundestagswahl ein, darunter auch eine von der AfD-Fraktion.

Bei der Anhörung wies der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler darauf hin, dass es nachteilig wäre, wenn die Wahlen in der Adventszeit oder um Weihnachten und Neujahr stattfinden würden, da es dort zu einem Mangel an Wahlpersonal kommen könnte. Bedingung. Eine Beratung des Bundesverfassungsgerichts konnte und wollte er jedoch nicht leisten. Die Vorsitzende Richterin Doris König antwortete, der Senat werde versuchen, dies nach dem Grundsatz des beschleunigten Verfahrens zu prüfen.

Weitere Informationen folgen später. „Die Frage ist, ob wir den Bundestagsbeschluss zur Teildoppelung umsetzen können“, sagte Broeckler der dpa. Zuvor hatte er gesagt, Berlin bereite sich für alle Fälle auf eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl in der Stadt vor.

Nach Bekanntgabe des Termins nannte Bröchler den 11. Februar als voraussichtlichen Termin. Die Berliner Bundestagswahl wiederholt sich. „Der 11. Februar ist ein guter Termin, aber mit einigen Einschränkungen“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Er liege noch innerhalb der festgelegten 60 Tage nach dem Bekanntgabetermin und sei der letzte Sonntag vor der Wiedereröffnung der Schulen in Berlin nach der Winterpause. Aus Brocklers Sicht gibt es einen kleinen Nachteil: Es kann sein, dass noch der eine oder andere aus der Hauptstadt im Urlaub ist. „Das betrifft sowohl Wähler als auch möglicherweise Wahlhelfer“, sagte Brochler.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.dpa.com

Kommentare

Aktuelles