Das Urteil nach dem Doppelmord im Künstlerdorf Fischerhude vor fast zwei Jahren ist rechtskräftig. Die Revision des Verurteilten sei verworfen worden – bis auf eine abweichende Bewertung zum Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitzes, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu dem Beschluss vom 4. Oktober mit. Dies habe sich auf die Strafe nicht ausgewirkt. Im vergangenen Dezember war ein damals 65 Jahre alter Mann wegen Doppelmordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Verden stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, die eine vorzeitige Entlassung ausschließt.
Das Landgericht hatte den wirtschaftlich gescheiterten Pferdezüchter schuldig gesprochen, am 28. Dezember 2021 in Fischerhude bei Bremen eine 73 Jahre alte Frau und deren 56 Jahre alten Sohn erschossen zu haben. Die Toten waren Mutter und Bruder eines früheren Geschäftspartners und Freundes des Angeklagten. Eine zufällig am Tatort anwesende damals 53 Jahre alte Frau erlitt einen Kopfdurchschuss und überlebte schwer verletzt.