- Urteil: lebenslänglich in einem Mordprozess ohne Leiche.
In einem Mordprozess ohne Leiche hat das Landgericht Bielefeld den 38-jährigen Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht hat aufgrund seiner sicheren Überzeugung gezeigt, dass die Indizien klar darauf hinweisen, dass der Angeklagte den Geschäftsmann aus Hüllhorst in Ostwestfalen aus Habgier vor fast einem Jahr getötet hat, sagte der Vorsitzende Richter Sven-Helge Kleine im Urteil.
Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Tod eines Menschen auch ohne Leiche rechtskräftig festgestellt werden. Allerdings müssen bei der Beweiswürdigung in einem Indizienprozess strenge Anforderungen erfüllt sein. Dies war in diesem Fall gegeben, sagte Kleine.
Das Gericht hat in einem Ausschlussverfahren mögliche Alternativen geprüft. Der Angeklagte bestritt in seiner letzten Aussage erneut jede Beteiligung am Tod des 66-Jährigen. Er glaubt, dass der Geschäftsmann im Ausland lebt und genießt oder Selbstmord begangen hat. "Alles wurde im Prozess widerlegt", sagte der Vorsitzende Richter. Es wurde bewiesen, dass der 38-Jährige aus finanziellen Gründen im Herbst 2023 den Geschäftsmann getötet hat, um dessen Vermögen und Besitz zu erlangen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat unmittelbar nach dem Urteil im Gerichtssaal angekündigt, das Schuldspruch durch eine Revision beim Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen.
Der Angeklagte wird seine lebenslange Haftstrafe im Gefängnis absitzen, da dies die Strafe für ein Leben lang ist. Trotz des Leugnens des Angeklagten und seiner Überzeugungen bezüglich des Aufenthaltsortes des Geschäftsmannes hat das in der Verhandlung vorgelegte Beweismaterial seine Beteiligung am Finanzmord bewiesen, was ultimately zum Tod des Geschäftsmannes führte.