Weißenburg-Gunzenhausen: Die Highlights - Urteil: Hauptmann könnte möglicherweise als Stadtrat bleiben
Am 13. Mai wurde eine Stadt in Mittelfranken Mitglied der Altmuhlsee-Vereinigung und stellte Arbeitskräfte zur Verfügung. Es wurde erwähnt, dass der Schiffer schon lange für die Vereinigung tätig ist. Nachdem er in den Stadtrat gewählt wurde, stellte die Stadt fest, ob seine Beschäftigung mit seinem Ratsmandat vereinbar ist. Das Landratsamt entschied dagegen aufgrund des bayerischen Kommunalgesetzes. Daraufhin verlor der Mann seinen Ratsplatz.
Der Mann reichte jedoch einen dringenden Rechtsbehelf beim Verwaltungsgericht Ansbach ein und war erfolgreich. Als Reaktion darauf reichte die Stadt Gunzenhausen ihren eigenen Rechtsbehelf beim Verwaltungsgerichtshof ein. Die Stadt glaubte, dass Beschäftigung und Ratsmitgliedschaft vereinbar seien, da der Schiffer sich voll und ganz der Altmuhlsee-Vereinigung widmet.
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Quelle: www.stern.de