Uppal erhält keine Baugenehmigung für betreutes Wohnen
Die Stadt Uppal (nordwestlich von Mecklenburg) ist vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald mit der Verweigerung einer Baugenehmigung für eine umstrittene Containerunterkunft für Asylbewerber gescheitert. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Schwerin den Eilantrag der Gemeinde abgelehnt. Wie aus der Stellungnahme vom Mittwoch hervorgeht, hat nun auch die OVG die Klage abgewiesen. Die Baugenehmigung sei auf Grundlage eines Abweichungsbeschlusses des Schweriner Bauamts erteilt worden, heißt es.
Nach monatelangen Protesten der Bevölkerung gegen den Bau von Flüchtlingsunterkünften zogen vor wenigen Wochen die ersten Asylbewerber dorthin. Das kleine Dorf im Westen Mecklenburgs machte bundesweit Schlagzeilen, nachdem sich ein Großteil der Bevölkerung heftig gegen den Bau von Flüchtlingsunterkünften am Rande des 500-Einwohner-Dorfes wehrte. Der Bezirksrat entschied sich gegen den Willen des Gemeinderats für das Vorhaben. Ursprünglich sollten dort 400 Asylbewerber für ein Jahr vorübergehend untergebracht werden. Nach anhaltenden Protesten wurde die Zahl der Plätze auf maximal 250 reduziert.
Quelle: www.dpa.com