Bund und Länder sind weit davon entfernt, ihre eigenen Ziele für den Online-Zugang zu Verwaltungsdiensten zu erreichen. Auch der im vergangenen Mai beschlossene sogenannte Booster, der dafür sorgen sollte, dass 35 besonders wichtige Dienste schnell und vollständig online gebracht werden, löste das Problem nicht. Diese Priorisierung ist laut Bundesinnenministerium Ende des Jahres zwar wichtig für die Bundesländer, hat aber insgesamt „noch nicht die gewünschte Wirkung gezeigt“.
Schlechte Fortschritte
p> Bund und Länder haben faktisch fünf Jahre Zeit, um ihre Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Hierfür steht das im August 2017 vom Bundestag beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG) zur Verfügung. Sie gab den Staaten bis Ende 2022 Zeit, alle 575 Verwaltungsdienste zu digitalisieren und online bereitzustellen.
Um die bisher eher schleppende Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland voranzutreiben, soll die OZG 2.0 diesen Umstand schnellstmöglich umkehren. Eine Ressortabstimmung über den Gesetzentwurf werde in Kürze beginnen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums auf Nachfrage. FDP-Digitalexperte Volker Redder sagte der dpa, er sei optimistisch, dass das Projekt noch im ersten Quartal 2023 im Bundestag beschlossen werden könne.
Echte Fortschritte in der Online-Usability setzen aber aus Sicht der Bundestagsabgeordneten voraus, dass auch die Registrierungsmodernisierung verbessert wird. Politiker von FDP und Grünen haben datenschutzrechtliche Bedenken gegen das unter Ex-Innenminister Horst Seehofer (CSU) verabschiedete Gesetz zur Verbesserung des Datenaustauschs zwischen Behörden geäußert.
Anmerkungen und Kritik
Darüber hinaus müssen laut Redder zur erfolgreichen Umsetzung des „one-and-done“-Prinzips auf allen Ebenen die gleichen „Maßstäbe“ angelegt werden Bund, Länder und Kommunen. Hier sah das National Regulatory Control Board ein Problem. Malte Spitz, der für die Digitalisierung der Kommissionsverwaltung zuständig ist, sagte der dpa: „Anstatt einzelne Verwaltungsleistungen wie Zahlungssysteme auf allen Ebenen zu digitalisieren, brauchen wir einheitliche und gemeinsame Basiskomponenten.“ Bislang gibt es noch nicht einmal eine national Einheitliche Definition – je nach Anforderung werden unterschiedliche Standards zugrunde gelegt.
Er kritisiert: „Ein Sonderfonds der Regierung in Höhe von rund 3 Milliarden Euro zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie hätte eine echte Chance bieten können, den Kurs des Online-Zugriffsrechts zu ändern Chance nicht genutzt „Die OZG ist kläglich gescheitert“, sagt Digitalexpertin Joana Cotar. „575 digitale Verwaltungsdienste konnten die deutschen Behörden bis Ende des Jahres nicht erbringen, bundesweit aber nur wenige Dutzend das Innenministerium und das Finanzministerium Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Dienststellen.