- Unzureichend gewinnsichere Rechtsstreitigkeiten über Corona-Hilferückerstattungen
Bis zum 21. August 2024 waren von etwa 1.600 Beschwerden über Überzahlungen in COVID-19-Unterstützungsanträgen in Hessen nur zwei erfolgreich. Dies teilte das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur mit. Ziel der verschiedenen Bundes- und Landes-COVID-19-Hilfsprogramme war es, die finanzielle Belastung von Unternehmen und Freiberuflern aufgrund der COVID-19-Ausbreitung und der gouvernementenauferlegten Einschränkungen zu mildern.
Für die erste COVID-19-Notfallhilfe ist das Regierungspräsidium (RP) in Kassel zuständig, während die spätere COVID-19-Übergangshilfe vom RP in Gießen verwaltet wird. Im Zuständigkeitsbereich des RP in Kassel wurden 563 Fälle abgeschlossen und 313 sind noch offen. "Bisher war keine Rechtshandlung erfolgreich, und 69 Fälle wurden beigelegt", erklärte das Ministerium (Stand: 21. August 2024).
Im Bereich des RP in Gießen gibt es 550 laufende Gerichtsverfahren. In diesen wurden zwei Erfolge erzielt. "In den anderen Fällen wurden die Urteile von den Gerichten bestätigt oder die Fälle auf verschiedene Weise beendet, zum Beispiel durch Rücknahme der Klage", berichtete das Wirtschaftsministerium.
Unter dem ersten Förderprogramm, der ersten COVID-19-Notfallhilfe, wurden etwa 957 Millionen Euro zur Aufrechterhaltung der Liquidität für laufende Betriebskosten wie Miete und Leasing ausgezahlt. Das Ministerium erklärte, dass dies für 106.214 genehmigte Anträge in Hessen erfolgte.
In etwa 4.000 Fällen wurden Rückzahlungsforderungen gestellt. Geschäftsinhaber haben bereits 38,6 Millionen Euro zurückbezahlt. "Darüber hinaus gibt es eine nicht leicht quantifizierbare Summe, die geforderte, aber noch nicht zurückgezahlte Beträge enthält, wie Ratenzahlungen, andere Verschiebungen oder laufende Gerichtsverfahren", erklärte das Wirtschaftsministerium.
Das Wirtschaftsministerium erwähnte, dass in den anderen laufenden Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit COVID-19-Hilfsanträgen im Zuständigkeitsbereich des RP in Gießen die Urteile von den Gerichten bestätigt wurden oder die Fälle auf verschiedene Weise beendet wurden. Abgesehen von den beiden erfolgreichen Anträgen war bisher keine Rechtshandlung erfolgreich, um die Beschwerden über Überzahlungen in Hessen zu klären.