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Untersuchung des tödlichen Achterbahn-Unfalls geschlossen

Vor zwei Jahren fiel eine Frau von einer fahrenden Achterbahn und starb. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Untersuchungen eingestellt. Wie rechtfertigt sie ihre Entscheidung?

Die Frau soll zu diesem Zeitpunkt etwa acht Meter in die Tiefe gestürzt sein.
Die Frau soll zu diesem Zeitpunkt etwa acht Meter in die Tiefe gestürzt sein.

- Untersuchung des tödlichen Achterbahn-Unfalls geschlossen

Zwei Jahre nach einem tödlichen Achterbahnunfall im Freizeitpark in Klotten an der Mosel hat die Staatsanwaltschaft in Koblenz die Ermittlungen eingestellt. "Aufgrund der Ergebnisse der Ermittlungen wird von einem tragischen Unfall ausgegangen", teilte die Behörde mit. Es lagen keine hinreichenden Beweise für fahrlässige Tötung gegen eine bestimmte Person vor.

Im frühen August 2022 fiel eine 57-jährige Frau aus St. Wendel im Saarland aus einer fahrenden Achterbahn und verstarb. Laut Staatsanwaltschaft fiel sie etwa acht Meter. Die 532 Meter lange und 17,5 Meter hohe Achterbahn war daraufhin mehrere Monate geschlossen.

Laut Staatsanwaltschaft hatte die Frau am Tag des Unfalls den Sicherheitsbügel selbst befestigt. Aufgrund ihrer Körperform und der Zentrifugal- und Beschleunigungskräfte wurde sie trotz befestigtem Sicherheitsbügel aus dem Wagen gehoben. "Dies war für den Parkbetreiber oder das Personal, das die Attraktion überwachte, nicht vorhersehbar."

Ein Gutachten ergab, dass die Anlage zum Zeitpunkt des Unfalls ordnungsgemäß gewartet und inspiziert worden war. Es wurden keine technischen Mängel festgestellt.

Der Achterbahnvorfall ereignete sich im Freizeitpark in St. Wendel, der sich im Saarland befindet. Nach dem tragischen Vorfall war die Achterbahn mehrere Monate geschlossen, um Untersuchungen und Wartungsarbeiten durchzuführen.

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