Landgericht Verden - Untergang mit 19 Jahren: Neues Urteil im Berufungsverfahren
Das Amtsgericht Velden hat im Fall einer in der Weser versunkenen Frau erneut ein Urteil gefällt. Das Gericht habe sein Urteil am Dienstag herabgestuft, teilte ein Gerichtssprecher nach Abschluss des Berufungsverfahrens mit. Der Hauptangeklagte soll demnach zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt werden. Seine Ex-Frau wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, sein Mitangeklagter zu drei Jahren und fünf Monaten Gefängnis. Eine Urteilsentscheidung steht noch nicht fest.
Der Angeklagte wurde 2021 vom Bezirksgericht verurteilt. Den Deutschen konnte damals keine Schuld an den mutmaßlichen Morden nachgewiesen werden. Wie das 19-jährige Opfer ums Leben kam, konnte das Gericht nicht klären. Im Frühjahr 2020 entdeckte ein Binnenschiffer sie in einem Schleusenkanal im Kreis Nimburg – nackt und an eine Betonplatte gefesselt, im Fluss versinkend.
Im Prozess 2021 wurden die Angeklagten wegen weiterer Straftaten bestraft. Unter anderem wurde der Hauptangeklagte wegen schwerer Straftaten wie der Nötigung des Opfers zur Prostitution zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Das damals 41-jährige Opfer versuchte angeblich zusammen mit seinem besten Freund und Ex-Partner, die junge Frau als Prostituierte zu vermarkten, obwohl er ihr Geschlecht aufgrund paranoider Schizophrenie nicht identifizieren konnte.
Der damalige 54-jährige Mitangeklagte wurde in erster Instanz zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, der damalige 40-jährige Mitangeklagte zu zwei Jahren und neun Monaten Haft . Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten gegen den Schuldspruch Berufung ein. Im Mai entschied ein Bundesgericht, dass das Urteil neu verhandelt werden muss, die Entscheidung des Bezirksgerichts ist jedoch im Wesentlichen endgültig.
Im Berufungsverfahren senkte das Bezirksgericht die Strafen für alle drei Angeklagten. Dabei berücksichtigte die Kammer die Tatsache, dass die Tat bereits vor längerer Zeit begangen wurde. Zudem haben sich die Lebensumstände der beiden Mitangeklagten inzwischen verbessert.
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Quelle: www.stern.de