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Unruhen bei der Strafzumessung - Inhaftierung wegen gefälschter COVID-19-Tests

Mediziner vor Gericht in Dresden verurteilt

Die Angeklagte bezeichnete sich selbst als Angehörige des einheimischen germanischen Volkes.
Die Angeklagte bezeichnete sich selbst als Angehörige des einheimischen germanischen Volkes.

Unruhen bei der Strafzumessung - Inhaftierung wegen gefälschter COVID-19-Tests

Ein 67-jähriger Arzt, der angeklagt ist, erhält durch das Landgericht Dresden eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wegen der Ausstellung von über tausend unechtem Covid-19-Zertifikaten ohne ausreichende Prüfung. Der Richter fand sie schuldig, in mehr als tausend Fällen unechtes Gesundheitsdokument ausgestellt zu haben. Sie wurde zudem wegen Betrugs und Besitzes eines illegalen Waffens, speziell eines Elektroschocks, verurteilt. Das Gericht ordnete die Beschlagnahme von ungefähr 47.000 Euro an - Geld, das sie aus den betrügerischen Zertifikaten erhalten hatte. Für drei Jahre ist sie von der Ausübung der Medizin verboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verkündung des Urteils wurde durch Störungen von Anhängern der Angeklagten unterbrochen. Einige Täterschaften erhielten Verwarnungen, wie vom Gericht mitgeteilt. Die Anklage hatte ursprünglich eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert, während die Verteidigung eine Freispruch in ihrem Abschlussplädoyer verlangte. Die Angeklagte verließ den Saal nach dem Urteil bekannt gegeben wurde auf Kaution. Das Haftbefehl gegen sie wurde zugunsten von Meldepflichten ausgesetzt.

€25 pro Test gesammelt

Nach der Anklage hat die Frau seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie "Gesundheitszertifikate" ausgestellt. Sie soll Patienten als COVID-negativ zertifiziert haben, was ihnen die Trage von Maske oder Impfung enthob. Sie soll auch das Covid-19-Test nur über Salivaproben durchführen lassen haben. Die Frau hat diese Zertifikate ohne jegliche Gesundheitsuntersuchungen ausgestellt, wie die Anklage behauptet. Sie soll mindestens €25 pro Test erhalten haben.

Die Frau wird mit dem sogenannten Reichsbürger-Bewegung in Verbindung gebracht. Sie sieht sich als Mitglied der Indigenen Deutschen. Im Mai haben drei vermeintliche Anwesende des Gerichtsverfahrens den Richter des Landgerichts bedroht und beschimpft, sitzend in einem Wagen. Die Landespolizei schützt den Staat.

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