- Unrechtmäßig entnommene Biberdämme
Ein unbekannter Täter hat mehrere Biberdämme im Neckar-Odenwald-Kreis illegal demoliert. Entlang eines Bachs über eine Entfernung von etwa einem Kilometer wurden die Dammhölzer wahrscheinlich mit einem Frontlader entfernt, wie die Polizei mitteilte. Dies soll zwischen dem 12. und 26. Juli passiert sein. Das Material wurde in der Nähe von Osterburken an den Ufern zurückgelassen. In Baden-Württemberg sind Biber eine besonders strenge geschützte Art. Das Zerstören ihrer Brut- oder Ruheplätze ist ein Straftatbestand nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Die Zerstörung der Biberdämme stellt einen schweren Straftatbestand nach dem Bundesnaturschutzgesetz dar. Das Gesetz besagt ausdrücklich, dass das Schädigen von Biberbrut- oder Ruheplätzen eine Straftat ist.