Unprovoziertes Hundeschießen: Hunter mit Geldstrafe belegt
Ein Jäger aus Unterfranken muss nun eine Geldstrafe von 5.600 Euro zahlen, weil er einen Hund erschossen hat, der ohne ersichtlichen Grund geflohen ist. Das Amtsgericht Hasfurt verurteilte den Mann am Montag zu 140 täglichen Haftstrafen und jeweils 40 Euro, wie ein Gerichtssprecher sagte. Darüber hinaus wurde auch das bei der Tat verwendete Gewehr beschlagnahmt.
Dem Urteil zufolge hatte der Angeklagte kein Recht, den Hund zu erschießen. Es gab keine Hinweise darauf, dass Alaskan Malamutes im Juli 2022 gewildert wurden. Der Rentner wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz für schuldig befunden. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig.
Der österreichische Besitzer des Hundes machte nach einer Kanutour auf dem Main in der Nähe von Knezgau (Bezirk Hasberg) Halt. Als sie das Kanu am Ufer festmachten, war der Hund nicht angeleint und rannte im Gras herum. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft befanden sich keine weiteren Tiere am Tatort. Der Angeklagte soll den Hund entdeckt und ohne ersichtlichen Grund aus dem Auto heraus erschossen haben. Anschließend soll er weggefahren sein.
In ihrem Schuldeingeständnis forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 6.000 Euro und die Beschlagnahme des Gewehrs, während die Verteidigung einen Freispruch forderte.
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Quelle: www.dpa.com