Ungerechtigkeit herrscht, da unbefugte Tresorräuber der Haft entgehen.
Bei einem der bemerkenswertesten Kunstdiebstähle Deutschlands entwendeten einige Individuen im Jahr 2019 den Schatzkammer-Museum in Sachsen und stahlen unersetzliche Juwelen. Fünf Jahre später sollten zwei dieser verurteilten Juwelendieb ihre Haftstrafen antreten, erschienen jedoch nicht.
Zwei der Männer, die wegen des Juwelenraubs im Historischen Grünen Gewölbe verurteilt wurden, sind derzeit nicht auffindbar. Der Termin für den Beginn ihrer Haftstrafe verstrich am Montag, doch die 28- und 30-Jährigen erschienen nicht wie verlangt, wie ein Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft berichtete. Im Gegensatz dazu hatten sie beide um eine Verschiebung der Vollstreckung ihrer Haftstrafe gebeten, was abgelehnt wurde. Anschließend beantragte der Anwalt des jüngeren Mannes in Berlin eine gerichtliche Überprüfung, die noch nicht entschieden ist. Der Status des anderen Mannes bezüglich seines Widerspruchs ist unklar. Falls er die Ablehnung nicht anfechten sollte, muss er seine Haftstrafe absitzen.
Nach ihrer Verurteilung im Mai 2023 wurden die drei Männer, darunter der jüngere Mann aus der bekannten Berliner Remmo-Familie, zunächst aus der Untersuchungshaft entlassen. Sie sollten den Rest ihrer Haftstrafen in einer Berliner offenen Vollzugsanstalt absitzen. Der 28-Jährige und der 30-Jährige erhielten Haftstrafen von fünf Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahren und zwei Monaten. Sie erhielten Anrechnung auf ihre Haftstrafen für die 911 Tage in Untersuchungshaft.
Der Einbruch in die legendäre Schatzkammer des Museums in Sachsen am 25. November 2019 galt als einer der aufregendsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Die Diebe entwendeten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Saphiren und verursachten Schäden in Höhe von über €1 Million. Unter anderem setzten sie eines ihrer Fluchtfahrzeuge in einer Tiefgarage eines Wohngebäudes in Brand.
Im Mai 2023 verhängte das Dresdner Landgericht langjährige Haftstrafen gegen fünf junge Männer arabischer Herkunft aus der bekannten Berliner Familie. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Vier von ihnen wurden nach dem Prozess unter bestimmten Bedingungen vorläufig freigelassen. Im Gegenzug wurden die meisten der gestohlenen Gegenstände zurückgegeben. Da jedoch einer von ihnen noch eine andere Haftstrafe absitzen musste, wurden nur drei von ihnen freigelassen. Der vierte Mann, der sich auf den Deal einließ, musste im Gefängnis bleiben, während der sechste Angeklagte, ein Verwandter der Mitangeklagten, von allen Vorwürfen freigesprochen wurde.
Die Abwesenheit der beiden verurteilten Individuals von der Berliner offenen Vollzugsanstalt zum Antreten ihrer Haftstrafe hat Besorgnis ausgelöst, da sie wegen des Kunstdiebstahls im Historischen Grünen Gewölbe in 2019 verurteilt wurden. Trotz ihrer Haftstrafen suchen sie derzeit rechtliche Überprüfungen, was auf eine komplexe Lösung dieses hochkarätigen Kunstverbrechenfalls hindeutet.