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„...und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“: Die bekannte Werbebotschaft wird geändert

„Für Informationen zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Diese Zeile aus einer Arzneimittelwerbung kann fast jeder im Schlaf aufsagen. Das wird sich bis zum Jahresende ändern. Das ist der Grund dafür.

Arzneimittellager in einer Apotheke in Frankfurt am Main.aussiedlerbote.de
Arzneimittellager in einer Apotheke in Frankfurt am Main.aussiedlerbote.de

"Geichstellungspolitische Aspekte" - „...und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“: Die bekannte Werbebotschaft wird geändert

Dieser Satz gehört seit Jahrzehnten zu jeder Arzneimittelwerbung und ist längst ein Begriff: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Ab dem 27. Dezember müssen Werbetreibende und Verbraucher dies tun Gewöhnen Sie sich daran, denn Werbehinweise werden sich ändern.

Im Juni letzten Jahres hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das „Arzneimittelwerbegesetz“ dahingehend zu ändern, dass Arzneimittelwerbung nicht außerhalb des Expertenkreises erfolgen darf. Künftig lautet der Hinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.

Neue Referenz für Arzneimittelwerbung durch Gleichstellungspolitik gefördert

Erste Pharmaunternehmen haben in der Übergangszeit bereits damit begonnen, ihre Werbung entsprechend anzupassen. Während des Gesetzgebungsverfahrens wurde die neue Formulierung an vielen Fronten kritisiert. So bewertete der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie den neuen Satzbau als „klobig“.

In einem Referentenentwurf vom Februar erläuterte das Bundesgesundheitsministerium die Änderung mit der Begründung, sie wolle „gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung tragen“.

Laut Pharmazeutischer Zeitung reichen die Ursprünge dieses Hinweises bis in die 1990er Jahre zurück. Bis dahin müsste die Arzneimittelwerbung eigentlich ganz verboten werden. Anschließend wurde festgelegt, dass alle Pflichtinformationen der Packungsbeilage in der Werbung dargestellt werden müssen – was in der kommerziellen Werbung nahezu unerschwinglich ist. Am Ende der Diskussion steht ein Satz. „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Diese Form blieb fast 34 Jahre bestehen.

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Quelle: www.stern.de

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