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Unangekündigte Arbeitsuntersuchungen bei "fliegenden Dachdeckern"

Mobile Dachdeckerfirmen erbringen ihre Dienstleistungen manchmal, indem sie von einem Haus zum anderen ziehen. Bei der Abrechnung kann es jedoch zu Unstimmigkeiten kommen.

Ein Dachdecker arbeitet auf einem Einfamilienhaus am Leipziger Stadtrand.
Ein Dachdecker arbeitet auf einem Einfamilienhaus am Leipziger Stadtrand.

Gesetzesübertretung - Unangekündigte Arbeitsuntersuchungen bei "fliegenden Dachdeckern"

"Fliegende Dachdecker" wurden in Razzien in Niedersachsen am Montag festgenommen. Die Behörden vermuten, dass illegale Arbeit und Schwarzmarktaktivitäten die Treiber dieser Durchsuchungen sind. Diese Vorgänge fanden nicht nur in Osnabrück, sondern auch in anderen nördlichen Bundesländern statt, wie das Staatsanwaltschaftsamt berichtet.

Gegen diese Personen wurden Anklagen wegen Betrugs erhoben. Die Vorwürfe lauten, dass sie ihre Mitarbeiter nicht registriert hatten und somit die Sozialversicherungsbeiträge für den Dachdeckerhandwerk nicht gezahlt hatten. Der Begriff "fliegende Dachdecker" bezieht sich auf Personen, die ihre Arbeit über Anzeigenwerbung oder Tür-an-Tür-Angebote anbieten.

Wie bei Betrugsuntersuchungen üblich, waren bei Montags Durchsuchungen keine Untersuchungen zu monetären Vergehen oder unnötigen Dienstleistungen während der Projekte vorgesehen.

Das Staatsanwaltschaftsamt und die Zollbehörde in Osnabrück ermitteln zurzeit in Sachen der sogenannten "Klankriminalität". Dieser umstrittene Begriff bezieht sich darauf, dass Personen mit Migrationshintergrund aufgrund ihrer Familiengeschichte und Herkunft ausgesucht werden.

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Quelle: www.stern.de

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