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Umweltschützer klagen wegen Abschuss eines Otters

Fischotter
Ein Fischotter schwimmt in seinem Gehege im Wildpark Schorfheide in Brandenburg.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die IUCN verklagen den Freistaat Bayern wegen Beihilfe zur Otterjagd. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagte, die Maßnahme sei „eine Fehllösung für die bayerische Teichwirtschaft, aber ein willkommener Wahlkampflärm für Markus Söder“ und sprach von der „riesigen“ Rechtsunsicherheit. „Teichbesitzern wird durch den unbürokratischen Bau von Zäunen oder der Einrichtung von Umleitungsteichen noch mehr geholfen.“

Seit dem 1. August hat der Freistaat eine neue Verordnung erlassen, die ihnen das Töten von Ottern erleichtert Ostbayern. Seitdem dürfen Fischotter in allen Regionen Niederbayerns und der Oberpfalz, mit Ausnahme von Neumarkt, gefangen werden, ohne dass eine gesonderte Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. „Mit dieser Entscheidung unterstützen wir Unternehmen in diesen Gebieten, die seit Jahrhunderten von der Teichwirtschaft geprägt sind. Wir müssen in einer Situation handeln, in der die Teichwirtschaft heute stärker bedroht ist als der Fischotter“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU).

Aus der Sicht eines Umweltschützers verstieß das Vorgehen der Landesregierung gegen nationales und EU-Recht. Die überarbeiteten Ausnahmen vom Artenschutz müssen daher für ungültig erklärt werden. Dies geschah, nachdem Umweltgruppen in einem gleichzeitigen Dringlichkeitsantrag eine sofortige Aussetzung der Vorschriften gefordert hatten. Obwohl die überarbeitete Fassung das Schießen nur unter besonderen Umständen zulässt, sind diese Umstände nicht ausreichend definiert. „Nicht alle Reservate schließen die Jagd aus und stellen auch nicht sicher, dass in den Reservaten lebende Tiere nicht getötet werden.“ Die Verbände argumentieren damit, dass Otter als sehr mobile Art gelten und innerhalb ihres Reviers weite Strecken zurücklegen können.

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