Kommunen in Baden-Württemberg können bis 2028 die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestimmten Gebieten von einer Genehmigung abhängig machen. Die Umwandlungsverordnung sei vom Kabinett verlängert worden, teilte Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) am Mittwoch in Stuttgart mit. «In der aktuellen Situation angespannter Wohnungsmärkte – insbesondere in den Groß- und Universitätsstädten – kann es notwendig sein, mögliche Potenziale auszuschöpfen, um in bestimmten Gebieten die Bevölkerungsstruktur vor unerwünschten Veränderungen zu schützen.» Es gehe zum Beispiel darum, Mietwohnraum in zentralen Lagen für alle Bevölkerungsschichten erhalten zu können.
Das Baugesetzbuch ermächtigt die Länder, für Grundstücke in Gebieten einer sogenannten Milieuschutzsatzung zu bestimmen, dass die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum einer Genehmigung bedarf. Die Kommunen bestimmen laut Mitteilung selbst vor Ort, ob sie vom Instrument der Umwandlungsgenehmigung Gebrauch machen. Ein besonderes Schutzbedürfnis könne beispielsweise durch den Verkauf von Wohnungsbeständen an große Investoren ausgelöst werden.
Die Umwandlungsverordnung sei auf fünf Jahre nach Inkrafttreten befristet, teilte das Ministerium weiter mit. Sie trat 2013 in Kraft und wurde 2018 erstmals verlängert.