- Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung: Fahrzeug fährt in städtischen Gebieten mit 110 km/h statt den zulässigen 50 km/h.
Ein Mann, der einen Kleinlaster fuhr, raste mit überhöhter Geschwindigkeit durch Geisenhausen im Landkreis Landshut, wie die Behörden berichten. Der 42-jährige Fahrer hatte eine ungewöhnliche Begründung - er sei auf dem Weg gewesen, sein Kind zur Schule zu bringen, sei aber zu spät dran, wie die Polizei mitteilt. Allerdings befand sich kein Kind im Laster; der Fahrer behauptete, er habe ihn noch nicht abgeholt.
Der Kleinlaster erreichte eine Geschwindigkeit von 110 km/h, das Doppelte der erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h, wie ein Polizeisprecher mitteilt. Ein Polizeifahrzeug hatte Mühe, mit dem Tempo des Rasers mitzuhalten, bis es ihm schließlich gelang, ihn zu stoppen, wie berichtet. Der Geschwindigkeitsverstoß wurde ordnungsgemäß vermerkt.
Schließlich gelang es dem Polizeifahrzeug, den rasenden Fahrer einzuholen, der mit seinem Fahrzeug überhöhte Geschwindigkeit fuhr. Daraufhin musste der Fahrer die Folgen seines Handelns tragen, als die Polizei ihm eine Verwarnung für die Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung ausstellte.