Die Entscheidung zur uneingeschränkten Zulassung von Motorbooten auf dem Cospudener See hat lange auf sich warten lassen. Die Sächsische Landesverwaltung teilte auf Anfrage mit, dass die Prüfungen und Abstimmungen noch im Gange seien. Die Agentur ist für die „Feststellung des Abschlusses“ verantwortlich (die offizielle Bezeichnung für diesen Prozess lautet „Feststellung des Abschlusses“). Nach eigenen Angaben rechnet man damit, das Testprogramm noch im Laufe des Jahres abzuschließen.
Eine Allgemeinverfügung regelt künftig, welche Boote auf dem beliebten Badesee südlich von Leipzig fahren dürfen. Bisher haben die Gemeinden am See nur Einzelgenehmigungen erteilt. Im Frühjahr brach ein Proteststurm gegen die allgemeine Zulassung von Motorbooten aus. Tausende Menschen unterschrieben die Petition, Umweltverbände und Kommunen äußerten Widerstand.
„Die Sächsische Landesverwaltung hat die gesetzliche Befugnis, den Cospdener See bei Vorliegen der Voraussetzungen für die allgemeine Schifffahrt freizugeben“, teilte die Behörde mit. Es bezieht sich auf das Sächsische Wassergesetz aus dem Jahr 2013, das Fahrgastschiffe und „Cossi“-Boote mit Motorantrieb grundsätzlich erlaubt.
Ob die Landesverwaltung eine Möglichkeit sieht, die Genehmigung von Motorbooten – etwa für leisere Motorbootantriebe – mit Einschränkungen zu gestatten, lässt sie auf Anfrage offen. „Weitergehende Aussagen“ sind nicht möglich, solange das Verwaltungsverfahren läuft. Wenn das Verfahren für den Cospudener See abgeschlossen ist, werden sich die Behörden als nächstes mit „Fertigstellungsfeststellungen“ für den Störmthaler See und den Markkleeberger See befassen.