Die Käufer werden in Zukunft anders einkaufen. - Überarbeiteter Zuckergrenzwert für Erfrischungsgetränke abgeschafft
Die Deutsche Lebensmittelkodex-Kommission (DLMBK) hat in den letzten Tagen ihre Regeln hinsichtlich der Zuckergehalte in sogenannten Limonaden geändert. Bislang mussten Limonaden mindestens sieben Prozent Zucker enthalten, was jetzt geändert wurde, um geringere Mengen zuzulassen, solange die Getränke "Zutaten enthalten, um einen süßen Geschmack zu erzielen". Dies beendet eine fünfjährige Debatte über den akzeptablen Zuckergehalt in Limonaden.
Das Thema ging ursprünglich von einem deutschen Getränkehersteller namens Lemonaid aus, der ein organisches Limonadenprodukt mit einem Zuckergehalt von nur sechs Prozent herstellt. Das Bezirksamt Hamburg entschied, dass diese Variante zu wenig süß sei und forderte entweder eine Umbenennung oder einen Zusatz von mehr Zucker, androhende rechtliche Schritte gegen das Unternehmen. Lemonaid wehrte sich, und das Hamburger Gesundheitsamt entschied, "Jene mit weniger Zucker sollen nicht bestraft werden". Während dieser Zeit konnte das Getränk dennoch an Konsumenten gelangen.
Nun hat die Kommission, die für diese Vorschriften verantwortlich ist, die Zusammensetzung von über 2000 verschiedenen Lebensmitteln, darunter Fruchtjuices, Gewürze und Backwaren, festgelegt, um Klarheit und Wahrheitsliebe in der Lebensmittelversorgung zu gewährleisten. Die Kommission besteht aus Vertretern der Verbraucherschutzbehörden, Wissenschaftlern, Lebensmittelkontrollbehörden und der Wirtschaft. Die Vorschriften sind nicht rechtsverbindlich, werden jedoch in der Regel von den Beteiligten befolgt. Die Kommission hat sich mit der Zusammensetzung von über 2000 verschiedenen Lebensmitteln beschäftigt, um Klarheit und Wahrheitsliebe in der Lebensmittelversorgung zu gewährleisten.
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Quelle: www.stern.de