Hamburgs Oberbürgermeister Peter Tschentscher lehnte ein Ultimatum des FDP-Fraktionsvorsitzenden Christian Dürr zur Betreuung von Asylbewerbern ab und forderte die Bundesregierung auf, ihre Hausaufgaben zu machen. Der SPD-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur, es spreche nichts dagegen, Flüchtlingen Prepaid-Karten zur Verfügung zu stellen. Hamburg prüft bereits die technische Umsetzung. „Leider hinkt die Bundesregierung bei einem anderen finanziell sehr relevanten Thema hinterher.“
Es müssen Gesetzesänderungen vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass Menschen im öffentlichen Raum Lebensmittel weder als Sachleistung noch als Gegenleistung erhalten Nutzen. Geldleistungen. „Auf Initiative Hamburgs haben der Bundesrat und der Kanzleramtsrat entsprechende Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die Bundesregierung hat diese jedoch noch nicht umgesetzt.“
Nach Angaben der Sozialbehörde hat Hamburg entsprechende Gesetzesänderungen vorgelegt. Im Juni wurde erneut beantragt, das Sachleistungsprinzip wieder einzuführen. Unterbringung in Gruppenunterkünften mit Vollpension. Die Behörden gehen davon aus, dass die Wiedereinführung bereits in Kraft getretener Regelungen zwischen 2016 und 2018 die hohen Kosten der Städte und Gemeinden für die Sicherstellung einer flächendeckenden Verpflegung zumindest teilweise kompensieren wird.
Dürr sagte gegenüber Bild: „Ich gehe davon aus, dass die Länder bis zum nächsten Ministerpräsidententreffen am 6. November den Weg für Prepaid-Karten freimachen.“ Die irreguläre Migration muss reduziert werden – denn um dieses Ziel zu erreichen, müssen Barzahlungen erfolgen schnell gestoppt werden. Wenn bis zum 6. November nichts passiert, „müssen wir nicht einmal über Bundessteuern reden“, sagte Doerr.
In der Erstaufnahmeeinrichtung in Hamburg erhalten alle Flüchtlinge Sachgeschenke und Taschengeld. Bei weiteren Aufenthalten erhalten Sie neben Unterkunft und Mobiliar auch etwas Verpflegung, wenn Sie in einer gut ernährten Unterkunft übernachten. Der verbleibende Bedarf wird durch Geldleistungen gedeckt. Für Säuglinge und Kinder unter drei Jahren wird der Bedarf in Form von Geldleistungen anteilig abgedeckt.
Nach Angaben der Sozialbehörden sieht das Gesetz derzeit vor, dass Geldleistungszentren vorrangig für die Unterbringung außerhalb der Erstaufnahme bereitgestellt werden. Darin heißt es, dass Sachleistungen anstelle von Geldleistungen nur in Ausnahmefällen gewährt werden sollten, um den notwendigen Bedarf zu decken.