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Tschentscher: Bund soll Hausaufgaben machen

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher hat das Ultimatum von FDP-Bundestagsfraktionschef Christian Dürr zur Versorgung von Asylbewerbern zurückgewiesen und den Bund aufgefordert, seinerseits seine Hausaufgaben zu machen. Es spreche nichts gegen Prepaid-Bezahlkarten für Geflüchtete, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Hamburg prüfe die technische Umsetzung bereits. «Leider ist der Bund bei einem anderen, finanziell sehr relevanten Punkt in Verzug.»

So müsse durch eine gesetzliche Änderung sichergestellt werden, dass Personen in öffentlicher Unterbringung ihre Verpflegung nicht gleichzeitig als Sach- und zusätzlich als Geldleistung erhalten. «Auf Initiative Hamburgs haben der Bundesrat und die Ministerpräsidentenkonferenz eine entsprechende gesetzliche Änderung vorgeschlagen, die aber vom Bund bisher nicht umgesetzt wurde.»

Hamburg hatte nach Angaben der Sozialbehörde bereits im Juni erneut einen Antrag auf Wiedereinführung des Sachleistungsprinzips bei Unterbringung in einer Sammelunterkunft mit Vollverpflegung gestellt. Die Wiedereinführung der schon von 2016 bis 2018 geltenden Regelung würde die hohen zusätzlichen Ausgaben der Städte und Kommunen zur Sicherstellung der Vollverpflegung zumindest teilweise ausgleichen, ist die Behörde überzeugt.

Dürr hatte der «Bild»-Zeitung gesagt: «Ich erwarte von den Ländern, dass sie bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November den Weg für Prepaid-Bezahlkarten freimachen.» Die irreguläre Migration müsse runter – dafür müssten Bargeldauszahlungen zügig gestoppt werden. Wenn sich bis zum 6. November nichts tue, «müssen wir über Steuergelder vom Bund gar nicht erst sprechen», sagte Dürr.

In den Hamburger Aufnahmeeinrichtungen erhalten alle Geflüchteten Sachleistungen und ein Taschengeld. In der Folgeunterkunft erhielten sie neben Unterkunft und Möbeln zum Teil Verpflegung als Sachleistung, wenn sie in einer Unterkunft mit Vollverpflegung wohnen. Der restliche Bedarf werde durch Geldleistungen erbracht. Für Säuglinge und Kinder bis drei Jahre werde der Bedarf anteilig als Geldleistung erbracht.

Bei einer Unterbringung außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen ist nach Angaben der Sozialbehörde derzeit der Vorrang von Geldleistungen gesetzlich vorgesehen. Nur ausnahmsweise könnten anstelle der Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs Leistungen in Form von Sachleistungen gewährt werden, hieß es.

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