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Trotz der Vollzeitbeschäftigung und der geringen Rentenleistungen sind viele Sachsen wohlhabend.

Mit Investitionen über Jahrzehnte in ein Rentensystem erwarten Individuen eine ausreichende Einkunft im Ruhestand. Bedauerlicherweise stimmt die aktuelle Situation häufig nicht mit dieser optimistischen Erwartung überein.

Trotz Vollzeitjobs erhalten zahlreiche Sachsen weiterhin bescheidene Rentenleistungen
Trotz Vollzeitjobs erhalten zahlreiche Sachsen weiterhin bescheidene Rentenleistungen

- Trotz der Vollzeitbeschäftigung und der geringen Rentenleistungen sind viele Sachsen wohlhabend.

In Sachsen müssen zahlreiche Personen, die seit Jahrzehnten Beiträge leisten, mit einer kargen Rente rechnen. Laut der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit auf eine Anfrage der Bundes-tagsabgeordneten und BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht, die von der Deutschen Presse-Agentur in Berlin gemeldet wurde, würden rund 475.000 Vollzeitbeschäftigte mit Sozialversicherungsbeiträgen bei gleichbleibendem Einkommen nach 45 Jahren Beitragszahlungen maximal eine Rente von 1.300 Euro erhalten.

Das Bundesministerium für Arbeit betont jedoch, dass die Annahme in der Frage - ein gleichbleibendes Einkommen während der gesamten Karriere - unrealistisch ist. Laut der Regierungserklärung würden nach 40 Jahren Versicherungszeit in Sachsen etwa 586.000 Personen weniger als 1.300 Euro Rente erhalten, wenn ihr Einkommen gleich bleibt wie heute.

Es gibt große regionale Unterschiede. Nach einem Leben in Vollzeitbeschäftigung muss ein großer Teil der Menschen in Ostdeutschland mit einer Rente von weniger als 1.300 Euro rechnen. Bundesweit würde dies etwa ein Drittel der Vollzeitbeschäftigten betreffen - fast die Hälfte in Ostdeutschland, wie gemeldet.

Seit 2012 wird das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Für eine Altersrente für langjährig Versicherte sind 35 Jahre Beiträge erforderlich, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre. Personen aus bestimmten Altersgruppen können ohne Abzug vor ihrem 67. Geburtstag in Rente gehen, wenn sie 35 Jahre Beiträge geleistet haben. Für die nach 1964 Geborenen gilt das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren auch nach 35 Jahren Beiträgen. Im Prinzip kann man nach 45 Jahren Versicherungszeit frühzeitig ohne Abzug in Rente gehen.

Trotz der Anforderungen von 45 Jahren Beiträgen für eine Altersrente mit maximal 1.300 Euro in Sachsen müssen viele Personen damit rechnen, dass ihre Vollzeitbeschäftigung weit über das Renteneintrittsalter hinausgehen wird. Daher müssen viele Vollzeitbeschäftigte möglicherweise auch nach der Rente weiter Vollzeit arbeiten, um ihren gewünschten Lebensstandard zu halten.

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