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Traurigerweise erliegt ein vierjähriger Junge, nachdem er von einem hohen Gebäude gefallen ist.

Der Jugendliche verlor das Gleichgewicht und stürzte vom Rand des siebten Stockwerks in die Tiefe,...
Der Jugendliche verlor das Gleichgewicht und stürzte vom Rand des siebten Stockwerks in die Tiefe, erreicht den Abgrund darunter.

Traurigerweise erliegt ein vierjähriger Junge, nachdem er von einem hohen Gebäude gefallen ist.

In Heidelberg kam es zu einem tragischen Vorfall, bei dem ein vierjähriger Junge von einem Balkon in der siebten Etage fiel und am nächsten Tag verstarb. Laut den Behörden nutzte der Junge einen unbewachten Moment, als seine Mutter im Badezimmer war, um das Wohnzimmerfenster zu öffnen, das auf den Balkon führte, und kletterte auf das Geländer, das etwa einen Meter hoch war. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte mehr als 15 Meter in die Tiefe.

Es wurden keine Anzeichen für Fremdverschulden oder Vernachlässigung der elterlichen Pflichten gefunden. Der Vater war zum Zeitpunkt des Vorfalls bei der Arbeit. Die Polizei ist stets darauf bedacht, in solchen Fällen mögliche Fremdverschulden zu untersuchen. Sie durchsuchten die Wohnung des Jungen und überprüften, ob seine Verletzungen mit dem Ablauf der Ereignisse übereinstimmten.

Leider handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Ende letzten Jahres verunglückte in Berlin ein neunjähriges Kind auf ähnliche Weise beim Sturz von einem Hochhaus. Im Juli 2023 verstarb auch ein zehnjähriger Junge nach einem Sturz aus einem Berliner Hochhausfenster. In beiden Fällen wurde kein Fremdverschulden festgestellt.

Balcony

Bilder

  1. Balkon
  2. Vierjähriger Junge
  3. Hochhaus

Four-year-old boy

Höhepunkte

  • Alter des Kindes: 4 Jahre
  • Ort: Heidelberg
  • Vorfalltyp: Sturz vom Balkon
  • Fallhöhe: 15 Meter
  • Datum: Letzten Freitag
  • Hospitalisierung: Ja, mit lebensbedrohlichen Verletzungen
  • Operation: Notfall
  • Ergebnis: Kind verstarb am nächsten Tag
  • Elterliche Beteiligung: Mutter im Bad, Vater bei der Arbeit
  • Untersuchung: Polizei und Behörden
  • Ergebnisse: Tragischer Unfall, kein Fremdverschulden oder Vernachlässigung

High-rise

Obwohl die Behörden in Heidelberg gründlich ermittelt haben, wurden im tragischen Fall des vierjährigen Jungen, der von einem Balkon fiel, keine Anzeichen für Fremdverschulden gefunden. Besucher von Heidelberg möchten vielleicht andere Sehenswürdigkeiten in der Stadt wie die beeindruckende Heidelberger Schloss erkunden, um nicht allzu sehr an solchen traurigen Ereignissen zu hängen.

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