Trailer: Das können Betroffene jetzt tun
Wenn Sie falsch parken, müssen Sie nicht nur mit einem Strafzettel rechnen. Im schlimmsten Fall wird das Auto abgeschleppt – wie kommt man zurück zum Auto?
Fertiger Einkauf in der Innenstadt. Nun zurück zum Auto und nach Hause. Aber das Auto fehlt. Erste Frage: Wurde es gestohlen oder abgeschleppt? Steht das Auto an einem öffentlichen Ort, lässt sich dies laut ADAC am besten klären, indem man die Polizei ruft. WICHTIG: Blockieren Sie aus diesem Grund nicht die Notrufnummer 110, sondern „Anruf aus dem Büro“.
Das bedeutet, dass Sie direkt die nächstgelegene Polizeidienststelle anrufen können. Diese lässt sich schnell im Internet finden, zum Beispiel mit dem Suchbegriff „Polizeistationen in meiner Nähe“. „Hier erfahren Sie auch, wie es weitergeht“, sagte ADAC-Sprecher Alexander Schnaars. Auch in diesem Fall kann das Ordnungsamt weiterhelfen.
Wo kann ich mein Auto wieder abholen?
Wurde das Auto bewegt oder abgeschleppt, erfahren Sie den neuen Standort nur noch nach einem Anruf. Autos, die bewegt werden, können in der Regel sofort wieder genutzt werden. Diese Gebühr beträgt wie folgt.
Wurde das Fahrzeug in eine zentrale amtliche Verwahrung abgeschleppt, muss es gegen Zahlung einer Gebühr wieder freigegeben werden. Zu den Abschleppkosten kommen noch Lagerkosten hinzu. Die Auslösung kann in der Regel rund um die Uhr erfolgen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Als Unterlagen werden in der Regel ein Personalausweis, ein Fahrzeugbrief oder ein Fahrzeugschein und ggf. ein Vollmachtsschreiben benötigt. Fügen Sie Bargeld oder EC-Karte hinzu. Die Verfahren können von Region zu Region leicht variieren.
Nähere Auskünfte erteilt die Polizei oder das regionale Online-Portal der Stadt. Relevante Seiten sind im Internet meist über Stichworte wie „Kfz-Depots“ zu finden. Gegen das Abschleppen können in der Regel nachträglich Rechtsbehelfe eingelegt werden. Laut ADAC wird die Bezahlung bei Buchung empfohlen.
Wie viel kostet das Abschleppen?
Die Kosten für einen Abschlepp- oder Umzugsvorgang trägt in der Regel der Grundstückseigentümer. Hierzu wird ein Gebührenbescheid erlassen. Die Beträge variieren je nach Region – auch Wochentag und Tageszeit spielen eine Rolle. Typischerweise liege der Prozess im dreistelligen Bereich, sagte Schnars. Zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Lagergebühren bei einer Depotbank, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Auch für Falschparken können Bußgelder verhängt werden.
Wann kann ich das Auto abschleppen?
Die Anforderungen an Abschleppwagen der Polizei variieren je nach Bundesland. Schnaers sagte, die Maßnahme müsse verhältnismäßig sein. Daher können Schwerbehindertenparkplätze und Feuerwehrzufahrten sofort abgeschleppt werden, während beim mobilen Parken, bei dem das mobile Parken verboten ist, zunächst versucht wird, die illegal parkende Person ausfindig zu machen.
Grundsätzlich muss die Polizei nach den ADAC-Vorschriften entsprechend vorgehen und das mildeste Mittel wählen, etwa das Abstellen des Wagens auf einen nahegelegenen freien Parkplatz. In Großstädten ist dies jedoch aufgrund fehlender Parkplätze oft nicht zumutbar, weshalb Fahrzeuge ohne weitere Kontrolle in Lagerflächen gebracht werden können.
Auto vom Supermarktparkplatz abgeschleppt – was nun?
Wenn das Auto von einem Privatgrundstück, etwa einem Supermarktparkplatz, abgeschleppt wird, ist vor Ort in der Regel eine Beschilderung angebracht, die anzeigt, wer telefonisch erreichbar ist. Mittlerweile beauftragen die Betreiber überwiegend Parküberwachungsunternehmen.
Wenn keine Informationen vorhanden sind, beispielsweise ein Parkplatz vor einer Wohnanlage, kann der Mieter oder die Verwaltung möglicherweise Hinweise darauf geben, wohin er sich wenden soll. „Wenn alles andere fehlschlägt, kann es sein, dass das Ordnungsamt oder die Polizei wissen, wer das betreffende Objekt abschleppt“, sagte Schnauss.
Sobald Sie einen Ansprechpartner gefunden haben, können Sie Ihr Auto in der Regel nur dann zurückbekommen oder wissen, wo es sich befindet, wenn Sie es im Voraus bezahlen. Dies sei sogar legal, heißt es in der Bezugnahme des ADAC auf die Rechtsprechung der Bundesgerichte. Dies hat er in mehreren Urteilen bestätigt, zuletzt in einem Urteil zu den Verwahrungskosten (Az.: V ZR 192/22).
Laut ADAC können die Abschleppkosten teilweise recht hoch sein. Dieser kann je nach Sachlage im niedrigen bis hohen dreistelligen Bereich liegen. Der ADAC empfiehlt, den Abschleppdienst auf Privatgrundstücken erst dann zu bezahlen, wenn folgende Punkte geklärt sind:
- Erhalten Sie Beweise dafür, ob das Überwachungsunternehmen tatsächlich einen Auftrag dazu erhalten hat und illegal geparkte Autos entfernen durfte. Der geltend gemachte Betrag sollte die tatsächlichen Abschleppkosten nicht übersteigen.
- Gibt es Schilder auf dem Grundstück, die mit dem Abschleppen von Personen drohen, die illegal parken, und die den Bereich deutlich als Privatgrundstück kennzeichnen?
- Fordern Sie eine detaillierte Rechnung und eine bedingte Zahlungsbestätigung an, um etwaige rechtliche Schritte einzuleiten.
WICHTIG: Sollte sich herausstellen, dass das Auto nicht von Behörden oder einer Privatperson abgeschleppt wurde, besteht Diebstahlgefahr. Dann gilt: Melden Sie den Vorfall zunächst der Polizei und wenden Sie sich dann schnell an die Kfz-Versicherung.
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Quelle: www.ntv.de