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Tragischer Tod von Eltern und Geschwistern - Prozess für 19-jährige beginnt

Die Tür trägt Hinweise auf das Verbrechen mit charakteristischen Blutspuren.
Die Tür trägt Hinweise auf das Verbrechen mit charakteristischen Blutspuren.

- Tragischer Tod von Eltern und Geschwistern - Prozess für 19-jährige beginnt

Heute soll ein 19-Jähriger ab 9:00 Uhr am Regionalen Gericht Waldshut-Tiengen wegen des Verdachts auf den Mord an seinen 58 und 61 Jahre alten Eltern sowie seinem 34-jährigen Bruder vor Gericht gestellt werden. Der deutsch-italienische Angeklagte wird der dreifachen versuchten Tötung und der Beihilfe zur schweren Körperverletzung angeklagt, da seine Schwester während des Messerangriffs schwer verletzt wurde. Zum Zeitpunkt der Tat wurde der Angeklagte für nicht schuldfähig erklärt, weshalb das Hauptaugenmerk der Verhandlung auf der Feststellung seiner Einweisung in eine Psychiatrie liegen wird.

Der Vorfall im Hohentengen am Hochrhein (Waldshut) Ende März sorgte für Aufsehen. Der Sohn soll seine Familienmitglieder mit einem Klappmesser getötet haben. Seine Schwester überlebte glücklicherweise, erlitt jedoch Schnitt- und Stichwunden, die nicht lebensbedrohlich waren.

Offizielle Erklärung

Im Juli teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass das Motiv des Angeklagten noch nicht geklärt sei: "Das Motiv des Angeklagten liegt vermutlich in seiner damaligen psychischen Erkrankung." Am Vortag hatte es einen körperlichen Streit innerhalb der Familie gegeben.

Nach einer Begutachtung durch Experten wurde der 19-Jährige für nicht strafrechtlich verantwortlich erklärt. Es bestand jedoch die Sorge um seine mögliche Gefährlichkeit. Daher beantragte die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung.

Der große Jugendkammer des Gerichts hat weitere fünf Verhandlungstermine anberaumt, die am 9. September enden werden. Ein Sprecher teilte mit, dass der Angeklagte durch seine Verteidigung angekündigt hat, zu dem Fall Stellung zu beziehen.

Das Motiv des Angeklagten für die Tat wurde nicht in die Anklage aufgenommen und ist laut Staatsanwaltschaft mit seiner damaligen psychischen Erkrankung verbunden. Diese Aspekte werden vom Gericht nicht weiter berücksichtigt, da das Hauptziel die Feststellung der Einweisung des Angeklagten in eine Psychiatrie ist.

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