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Tödlicher Messerangriff: Gericht verhängt lebenslange Haftstrafe

Einem Urteil zufolge hat ein 41-Jähriger in einem betreuten Wohnheim einen Mann mit einem Messer ermordet. Anschließend verletzte er zwei Frauen schwer, eine von ihnen verlor ihr ungeborenes Kind. Die Frage „Warum“ bleibt unbeantwortet.

Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de
Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de

Landgericht Wiesbaden - Tödlicher Messerangriff: Gericht verhängt lebenslange Haftstrafe

Ein 41-jähriger Mann ist vom Landgericht Wiesbaden nach einem tödlichen Messerangriff in einer Notunterkunft zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Am Donnerstag befand der Richter außerdem, dass die Vorwürfe zu schwerwiegend seien, um eine vorzeitige Freilassung zu rechtfertigen. Zu den Verurteilungen gehörten Mord, versuchter Mord und Abtreibung. Es ist noch nicht rechtsverbindlich.

Nach Überzeugung des Richters hat der Angeklagte, der die ghanaische Staatsbürgerschaft besitzt, im Oktober 2022 drei Bewohner eines Wohnhauses im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kastel mit einem Messer angegriffen. Ein 35-jähriger Mann wurde schwer verletzt, zwei schwerverletzte Frauen überlebten nach einer Notoperation. Eine der Frauen, die Ehefrau des Ermordeten, verlor nach Angaben der Staatsanwaltschaft während der Tat ihr ungeborenes Kind. Das zweite schwer verletzte Opfer war die damalige Lebensgefährtin des 41-Jährigen.

Der Verurteilte nahm den Schuldspruch mit gesenktem Kopf und einer Hand vor seinem Gesicht entgegen. In seiner Urteilsverkündung sprach der Richter von der „schmerzhaften emotionalen Kraft“, die die Tat auslöste. Auf die Frage nach dem Grund konnte oder wollte der Beklagte keine Antwort geben. Die Beweise gegen ihn seien „überwältigend“.

Der Verurteilte lebte zwar nicht in der Irrenanstalt, besuchte dort aber regelmäßig seine damalige Partnerin, mit der er ein Kind hatte. Der Richter erklärte, dass das Paar, das gute Nachbarn gewesen sei, Opfer von Gewalt geworden sei.

Noch in der Tatnacht bat der Angeklagte den 35-Jährigen wegen eines Internetproblems um Hilfe. Kurz darauf soll er dem Opfer mehrfach in den Oberkörper gestochen haben, erklärte der Richter. Das Motiv ist unklar. Die Frauen wurden durch ihre Schreie auf den Angriff aufmerksam und wurden ebenfalls angegriffen.

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Quelle: www.stern.de

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