Im Prozess wegen eines tödlichen Brandanschlags auf ein Asylbewerberhaus in Saarlouis im Jahr 1991 forderte die Staatsanwaltschaft vom Angeklagten eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft erklärte in einem Antrag an das Oberlandesgericht Koblenz, dass der heute 52-Jährige im Mordfall zu einer Jugendstrafe zu verurteilen sei, da er zur Tatzeit erst 20 Jahre alt gewesen sei. Alter.
Die Höchststrafe für Jugendliche beträgt zehn Jahre. Werden Jugendliche im Alter von 18 bis 21 Jahren nach dem Jugendstrafgesetzbuch verurteilt, kann nur in seltenen Fällen bei besonders schwerer Tötung eine Höchststrafe von 15 Jahren verhängt werden.
Die Bundesanwaltschaft erhob gegen den Angeklagten außerdem Anklage wegen versuchten Mordes in 20 Fällen im Zusammenhang mit dem nächtlichen Brandanschlag. Die damaligen Neonazis schürten rassistische Gefühle. Der Angeklagte sagte jedoch vor Gericht aus, er sei am Brandort gewesen. Der Brand wurde von einem Bekannten aus der damaligen Skinhead-Szene gelegt.
Der seit November 2022 laufende Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz wird voraussichtlich am 9. Oktober bekannt gegeben.