Bei den tödlichen Schüssen eines Duisburger Polizisten auf einen bewaffneten Mann am vergangenen Donnerstag ist eine der eingesetzten Bodycams ausgeschaltet gewesen. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mit. Bei der zweiten sichergestellten Polizei-Kamera dauere die Auswertung noch an, hieß es in der Mitteilung. Das gelte auch für die übrigen «umfangreich gesicherten» Spuren.
Ein Polizist hatte auf den 56 Jahre alten Mann geschossen, weil dieser im Treppenhaus eines Duisburger Hauses mit einem Messer bewaffnet auf Polizisten zugegangen sei.
Laut der Obduktion des Toten vom vergangenen Freitag sind zwei Schüsse aus der Waffe eines Beamten die Todesursache, wie es in der Mitteilung hieß. Nähere Informationen zur Schussdistanz, zum Messer des Mannes und zu den näheren Umständen des Schusswaffengebrauchs gab es auf Nachfrage nicht.
Nach Angaben von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) in der vergangenen Woche hatte der Beamte zunächst versucht, den Angreifer mit einem Elektroschockgerät zu stoppen. Als dieses nicht funktioniert habe, habe der Polizist geschossen.
Nach früheren Angaben der Duisburger Staatsanwaltschaft hatten bei dem Fall Sanitäter der Feuerwehr, die den Mann in eine Psychiatrie bringen sollten, die Polizei um Unterstützung gebeten. «Anlass des polizeilichen Einsatzes war ein Hilfeersuchen», so die Staatsanwaltschaft. Aus Neutralitätsgründen ermittelt in dem Fall die Düsseldorfer Polizei.
Nach dem Vorfall waren die Dienstwaffen und die Bodycams der beiden beteiligten Polizisten sichergestellt worden. Sie würden genauso wie die Dienstbekleidung und die Elektroimpulsgeräte untersucht, hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg am Freitag mitgeteilt.
NRW hatte Ende April eine Tragepflicht für die Bodycams bei der Polizei vorgeschrieben. Eine Einschaltpflicht für die an der Uniform befestigten Kameras gibt es aber bisher nicht.