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Todesfläche eines 14-Jährigen - Verurteilung

War es Mord oder Totschlag? Das Urteil rückt in dem Prozess gegen einen 15-Jährigen näher, der seinen 14-jährigen Klassenkameraden in Unterfranken tödlich schoß.

Ein 15-Jähriger steht wegen eines Mordvorwurfs vor mehreren Jahren in der Jugendhaft.
Ein 15-Jähriger steht wegen eines Mordvorwurfs vor mehreren Jahren in der Jugendhaft.

- Todesfläche eines 14-Jährigen - Verurteilung

In einem Schulhof in Unterfranken hallt ein Schuss, ein 14-Jähriger stirbt, erschossen von einem 15-jährigen Mitschüler. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft muss der Jugendliche für diese Tat mehrere Jahre hinter Gitter, wegen Mordes verurteilt werden. Am heutigen Montag (10:00 Uhr) wird die Große Jugendkammer des Würzburger Landgerichts ihr Urteil verkünden.

Der deutsche Angeklagte gab vor Gericht zu, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. Er behauptete jedoch, dies nicht absichtlich getan zu haben. In seinen letzten Worten entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und bekundete seine tiefe Reue.

Die Staatsanwaltschaft beharrt jedoch darauf, dass die Tat vom vergangenen September auf dem Schulgelände in Lohr am Main, nordwestlich von Würzburg, als Mord gewertet werden sollte. Sie sieht auch den erschwerenden Tatbestand der Heimtücke als erwiesen an, da der Schuss von hinten abgegeben wurde. Ihre Forderung: acht Jahre und neun Monate Jugendhaft. Die Höchststrafe läge bei zehn Jahren. Zudem beantragte der Staatsanwalt, den Angeklagten in die Sicherungsverwahrung zu nehmen und in eine sozialtherapeutische Einrichtung einzuweisen.

Verteidigung plädiert auf Totschlag

Der Verteidiger des Angeklagten sah das anders. Er argumentierte, dass eine Verurteilung wegen Mordes nicht angemessen sei, da keine erschwerenden Umstände vorlägen. Insbesondere den Tatbestand der Heimtücke könne man aufgrund der Rekonstruktionen und der Tatausführung ausschließen, so der Verteidiger im geschlossenen Prozess. Er beantragte eine sechsjährige Jugendstrafe wegen Totschlags. Die Verteidigung sah keine Gründe für die Sicherungsverwahrung.

Die Eltern des getötigten italienischen Jungen sind Mitkläger im Verfahren. Sie schlossen sich largely der Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage an.

Der Verteidiger plädierte vor dem Ersten Gericht auf eine sechsjährige Jugendstrafe wegen Totschlags, da keine erschwerenden Umstände vorlägen. Die Mitkläger, die Eltern des getöteten Jungen, unterstützten largely die Anklage der Staatsanwaltschaft vor demselben Ersten Gericht.

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