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Tod von Leon: Freispruch der Angeklagten

Es war ein Spaziergang, der mit dem Tod des sechsjährigen Leon endete. War es Mord oder ein Unfall? Nach drei Tagen Prozess entschied die Jury über die Schuld oder Unschuld des Vaters.

Die Jury befand es für unbelegt, dass der 39-Jährige sein intellectuell behindertes Kind in einen...
Die Jury befand es für unbelegt, dass der 39-Jährige sein intellectuell behindertes Kind in einen Fluss geschubst hat.

- Tod von Leon: Freispruch der Angeklagten

Im Prozess um den Tod des sechsjährigen Leon wurde der angeklagte Vater freigesprochen. Die Jury am Landesgericht Innsbruck sah es als nicht bewiesen an, dass der 39-jährige seinen intellectuell behinderten Sohn in einen Fluss gestoßen hatte. Leon war im Sommer 2022 bei einem Spaziergang mit seinem Vater in St. Johann in Tirol von einer Flash-Flood mitgerissen und ertrunken.

Der aus Deutschland stammende Angeklagte hatte von Anfang an seine Unschuld beteuert. Er hatte angegeben, von einem Räuber angegriffen und bewusstlos geschlagen worden zu sein. Sein Sohn sei demnach aus dem Kinderwagen geklettert und in den Fluss gefallen.

Die Ermittler fanden jedoch Ungereimtheiten in seiner Darstellung. Sechs Monate nach dem Vorfall wurde der Vater wegen des Verdachts auf Mord festgenommen. Vor Gericht äußerte auch die Mutter des Jungen und Ehefrau des Angeklagten ihre Überzeugung von seiner Unschuld und betonte, dass er aufgrund seines liebevollen Charakters zu einer solchen Tat nicht fähig sei.

Der Angeklagte, ein deutscher Staatsbürger, gab während des Verfahrens seine Wohnsitz in Deutschland an. Obwohl er sechs Monate nach dem Vorfall festgenommen wurde, beharrte er weiterhin auf seiner Unschuld in Bezug auf den tragischen Vorfall.

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