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Tod eines sechsjährigen Kindes: Verfahren in Innsbruck

Der Sensationsfall eines Vaters, der beschuldigt wird, seinen behinderten Sohn Leon getötet zu haben, geht weiter. Ein Urteil könnte heute gefällt werden.

Der Prozess gegen einen Vater, der des Mordes an seinem Kind angeklagt ist, geht weiter....
Der Prozess gegen einen Vater, der des Mordes an seinem Kind angeklagt ist, geht weiter. (Archivbild)

- Tod eines sechsjährigen Kindes: Verfahren in Innsbruck

Im Prozess um die Tötung seines sechsjährigen Sohnes Leon hat ein DNA-Spuren-Spezialist ausgesagt. Der Experte hatte zahlreiche Gegenstände von der Tatörtlichkeit und der Kleidung des Vaters und Sohnes untersucht. Am voraussichtlichen letzten Verhandlungstag vor dem Landesgericht Innsbruck wurde klar, dass nur die Fingerabdrücke des Angeklagten auf seiner Geldbörse und seinem Smartphone gefunden wurden.

Der 39-jährige Verdächtige aus Deutschland wird beschuldigt, seinen geistig behinderten Sohn im Sommer 2022 während eines Spaziergangs in einen über die Ufer getretenen Fluss gestoßen zu haben. Die Leiche wurde später auf einer Sandbank gefunden. Der Mann bestreitet vehement die Tat und gibt an, von einer unbekannten Person angegriffen und bewusstlos geschlagen worden zu sein. Er glaubt, dass Leon während dieser Zeit aus dem Kinderwagen geklettert und in den Fluss gefallen sein muss.

Wenn keine neuen Beweise vorgelegt werden, werden die acht Geschworenen später heute über die Schuld oder Unschuld des 39-Jährigen beraten. Im Falle einer Pattsituation gilt das Prinzip "Unschuldsvermutung". Die Ehefrau des Verdächtigen hat im Gericht ausgesagt, dass ihr Mann niemals fähig wäre, seinen geliebten Sohn zu töten.

Der Fall wird nun an das Gericht erster Instanz übergeben, um weitere Untersuchungen durchzuführen, da es gegen den Verdächtigen keine konkreten Beweise gibt. Ungeachtet der Entscheidung der Geschworenen im Gericht erster Instanz beharrt der Verdächtige auf seiner Unschuld und kann das Urteil anfechten, wenn er schuldig gesprochen wird.

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