Mehr als vier Jahre nachdem in einem Schlachthof in Bad Iburg massive Tierschutzverstöße aufgedeckt wurden, sind die gerichtlichen Ermittlungen zum kriminellen Komplex am Montag abgeschlossen worden. Zwei im Auftrag des Veterinäramtes tätige Tierärzte mussten sich verantworten, weil sie als Vorgesetzte von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gewusst, aber nichts dagegen unternommen hätten. Darüber hinaus warf ihnen die Staatsanwaltschaft Oldenburg vor, in diesem Zusammenhang gegen die Tier-Lebensmittel-Hygiene-Verordnung zu verstoßen.
Die Tierrechtsgruppe Soko Tierschutz hat die geheimen Aufnahmen des Herbstschlachthofs 2018 veröffentlicht und den Stein ins Rollen gebracht. Das Filmmaterial zeigt alte, kranke Kühe, die nicht oder kaum laufen können, die von einem Transportanhänger gezogen werden.
Betriebe sofort geschlossen
In einigen Fällen wurden Elektroschocker eingesetzt, um kranke Tiere in den Wartebereich zu treiben. Die Bilder lösten umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg aus. Auch der als Aufsichtsbehörde fungierende Kreis Osnabrück stellte den Betrieb kurz nach Veröffentlichung des Videos ein.
Die Auswertung des Videomaterials dauerte Monate in Absprache mit Tierärzten durch die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen haben zu zahlreichen Strafverfahren gegen Lkw-Fahrer, Landwirte und Schlachthofmitarbeiter geführt.
Geschäftsführer auf Bewährung
Das letzte Urteil des Amtsgerichts erging im August letzten Jahres, als der ehemalige Geschäftsführer des Schlachthofs wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Zwei seiner ehemaligen Mitarbeiter wurden zu jeweils neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem mussten sie dem Tierschutzverein in Osnabrück insgesamt 6.500 Euro zahlen.
Angesichts der Urteile kritisierte die Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz sie für eine ihrer Ansicht nach zu milde Strafe. Vorstandsmitglied Friedrich Mülln bemängelte, dass eine solche Bewährungsstrafe nicht abschreckend sei. Weitere Strafverfahren in der Anlage sind laut einem Gerichtssprecher nicht mehr anhängig.