Thüringer Kriminelle nutzten kaum Fesseln
Fesseln werden in Thüringen von verurteilten Straftätern nach ihrer Haftentlassung relativ selten verwendet. Die Zahl schwanke seit 2019 zwischen vier und sieben Fällen pro Jahr, heißt es in einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Anfrage des CDU-Innenpolitikers Raymond Walker an den Landtag.
Eine sogenannte elektronische Wohnungsüberwachung kann vom Gericht angeordnet werden, wenn einem Täter ein Rückfall droht und er schwere Gewalt- oder Sexualdelikte begeht. Das elektronische Fußkettchen kam in diesem Jahr bisher viermal zum Einsatz. Nach Angaben des Innenministeriums gab es im gesamten vergangenen Jahr sechs Fälle und im Jahr 2021 sieben. Nach Angaben des Innenministeriums beträgt die Operationsdauer in der Regel einige Monate, kann aber auch bis zu zwei Jahre dauern.
„Fußfesseln zur Überwachung freigelassener Sexualstraftäter haben sich als Repressionstaktik erwiesen. Maßnahme“, erklärte Walker. Das Gericht kann sie im Rahmen der sogenannten Verhaltensaufsicht anordnen, wenn der entlassene Täter in Untersuchungshaft verbleibt.
Walker forderte Kontrollen, „um zu sehen, ob die Fußkettchen in Zukunft noch verwendet werden können“, als Vorsichtsmaßnahme für die Polizei, um Gefahren zu vermeiden. „Der Landtag als Gesetzgeber könnte eine solche Regelung erlassen. Als möglichen Anwendungsbereich nannte er die Gefahr häuslicher Gewalt.“ Dabei könnte das Gericht dem Täter untersagen, sich der Wohnung des Opfers zu nähern. „Dies kann elektronisch überwacht werden.“
Das Land Hessen hat bei einem Treffen der Justizminister eine Initiative vorgelegt, die den Einsatz elektronischer Fußkettchen in Eskalationsfällen zur Überwachung von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz vorsieht. Der CDU-Gesetzgeber forderte die Thüringer Landesregierung auf, dem Beispiel Hesses zu folgen und „die rechtlichen, organisatorischen und praktischen Rahmenbedingungen für den erweiterten Einsatz von Fußkettchen zu überprüfen“. „Dazu gehören Polizei und Justiz, aber auch Datenschutzbehörden sowie Betroffenen- und Opferverbände.“
Seit 2012 überwacht und beaufsichtigt die Gemeinsame kantonale Elektronische Überwachungsstelle (GÜL) die eingesetzten Straftäter an illegalen Aktivitäten beteiligt. Unter elektronischer Überwachung.
Quelle: www.dpa.com