zum Inhalt

Thüringen plant derzeit nicht, Asylbewerbern Bezahlkarten zur Verfügung zu stellen

Thüringen plant derzeit nicht, Geldleistungen für Asylbewerber durch Bezahlkarten zu ersetzen. „Das Land Thüringen hat erst vor einigen Jahren von Sachleistungen auf Geldleistungen umgestellt“, sagte ein Sprecher der Ausländerbehörde Erfurt am Donnerstag. Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, stellte in dieser Frage ein einmonatiges Ultimatum an die Länder: „Ich gehe davon aus, dass die Länder am 6. November ihre nächste Kanzlersitzung abhalten werden. Der Weg war zuvor für Prepaid frei gemacht.“ Karten“, sagte Dürrs Bild-Zeitung (Donnerstag).

Die Thüringer Landesregierung werde sich bei einem Kanzlertreffen im November bald auf eine Haltung zu diesem Thema einigen, sagte ein Sprecher der Landesregierung. Die Regelungen variieren derzeit zwischen den Bundesländern.

Ein Sprecher des Ministeriums sagte, dass Asylbewerber in Thüringen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in der Regel Bargeld für ihren Lebensunterhalt erhalten. „Nur in Ausnahmefällen erhalten Sie einen Überbrückungsgutschein.“ Dies kann für einen kurzen Zeitraum bei einem Wechsel von einer staatlichen Erstaufnahmeeinrichtung in eine kommunale Unterkunft der Fall sein. Insbesondere die oppositionelle CDU-Landtagsfraktion in Thüringen setzt sich für eine Umstellung von Geld- auf Sachleistungen ein.

In anderen Bundesländern soll zunächst geklärt werden, inwieweit Bargeld- oder Sachleistungskarten den Verwaltungsaufwand tatsächlich senken und ob sie zu unzumutbaren Einschränkungen individueller Rechte führen.

FDP-Fraktionschef Touré sagte der Zeitung: „Irreguläre Migration muss reduziert werden – und dafür müssen Barzahlungen schnell gestoppt werden.“ „Wenn bis zum 6. November nichts passiert, müssen wir das gar nicht.“ Wir reden über Bundessteuern.“ Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) betonte vergangene Woche, dass er nichts dagegen habe, Asylbewerbern Gutscheine statt Bargeld zu geben. „Dazu haben wir eine legitime Möglichkeit geschaffen“, sagte er dem SWR. Die Länder könnten das versuchen, haben es bisher aber nicht getan.

In Deutschland haben Asylbewerber und Menschen mit vorübergehender Duldung Anspruch auf Unterkunft sowie auf Nahrung, Kleidung und Konsumgüter. Anstelle solcher Sachleistungen werden teilweise auch Gutscheine oder Geldleistungen angeboten. Die Tarife reichen von 278 € pro Monat für Kinder unter fünf Jahren bis zu 410 € pro Monat für alleinstehende Erwachsene oder Alleinerziehende. Wer aufgrund der Ablehnung seines Asylantrags zur Ausreise gezwungen wird, erhält nur eingeschränkte Leistungen.

Kommentare

Aktuelles