Thüringen plant derzeit keine Bezahlkarten als Ersatz von Bargeldleistungen für Asylbewerber. «Thüringen hat erst vor einigen Jahren von Sach- auf Geldleistungen umgestellt», sagte ein Sprecher des Migrationsministeriums am Donnerstag in Erfurt. Der FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Christian Dürr, hatte den Bundesländern bei dem Thema ein einmonatiges Ultimatum gesetzt: «Ich erwarte von den Ländern, dass sie bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November den Weg für Prepaid-Bezahlkarten freimachen», sagte Dürr der «Bild» (Donnerstag).
Thüringens Landesregierung werde sich in der nächsten Zeit darüber verständigen, mit welcher Position sie in die Ministerpräsidentenkonferenz im November in dieser Frage gehe, sagte der Ministeriumssprecher. Derzeit seien die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
In Thüringen erhielten Asylbewerber zum Bestreiten ihres Lebens grundsätzlich Bargeld entsprechend der gesetzlichen Regelungen, sagte der Ministeriumssprecher. «Nur in Ausnahmefällen zur Überbrückung erhalten sie Wertgutscheine.» Das könne für eine kurz Zeit beim Wechsel von einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in eine kommunale Unterkunft sein. Vor allem die oppositionelle CDU-Landtagsfraktion setzt sich in Thüringen für eine Umstellung von Geld- auf Sachleistungen ein.
In anderen Bundesländern hieß es, zunächst sei zu klären, inwieweit Geld- oder Sachleistungskarten tatsächlich Verwaltungsaufwand minderten und ob sie zu einer unvertretbaren Einschränkung von Persönlichkeitsrechten führten.
Der FDP-Bundestagsfraktionsvorsitzende Dürr sagte der Zeitung, «die irreguläre Migration muss runter – dafür müssen Bargeldauszahlungen zügig gestoppt werden». Wenn sich bis zum 6. November nichts tue, «müssen wir über Steuergelder vom Bund gar nicht erst sprechen». Vergangene Woche hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) betont, er habe nichts dagegen, Asylbewerbern Gutscheine anstelle von Bargeld zu geben. «Wir haben die gesetzliche Möglichkeit dazu geschaffen», sagte er dem SWR. Die Bundesländer könnten dies ausprobieren, hätten es bislang aber nicht getan.
In Deutschland haben Asylbewerber und Menschen mit einer befristeten Duldung Anspruch auf ein Dach über dem Kopf sowie Nahrung, Kleidung sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Statt solcher Sachleistungen sind teils auch Wertgutscheine oder Geldleistungen vorgesehen. Die Sätze liegen dabei zwischen 278 Euro für Kinder bis fünf Jahre und 410 Euro für erwachsende Alleinstehende oder Alleinerziehende im Monat. Wer ausreisepflichtig ist, beispielsweise weil sein Asylantrag abgelehnt wurde, bekommt nur noch eingeschränkte Leistungen.