- Terroranschlag mit Toxinen: Endentscheidung
Das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, hat die Verurteilung eines als "lone wolf"-Islamisten etikettierten Individuums für die Planung eines Giftanschlags in Deutschland bestätigt. Im Jahr 2023 wurde dieser 25-jährige Iraner im Rahmen einer beeindruckenden Anti-Terror-Operation in Castrop-Rauxel, einem Teil des Ruhrgebiets, festgenommen und subsequently zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Bewährungszeit vom Dortmunder Amtsgericht verurteilt.
Laut Gericht wurden keine rechtlichen Widersprüche gefunden. Daher ist die Verurteilung wegen der Planung eines schwerwiegenden Gewaltdelikts, das die Stabilität des Staates gefährdet, sowie der Terrorfinanzierung nun rechtskräftig.
Keine akute Bedrohung: Das Rezept war unzureichend
Laut Urteil vom November 2023 plante dieser Iraner einen Giftanschlag auf deutschem Boden mit einem selbst hergestellten giftigen Stoff, um so viele Menschen wie möglich zu töten. Er hatte zuvor mit der Terrororganisation Islamischer Staat online Kontakt und unter der Anleitung einer anonymen Person begonnen, die notwendigen Chemikalien zur Cyanidherstellung zu sammeln. Unwissentlich waren die beschafften Substanzen jedoch nicht in der Lage, Gift zu erzeugen.
Die Richter des Bundesgerichtshofs, wie auch ihre Dortmunder Kollegen, hielten die Irrelevanz der fehlenden akuten Gefahr für die Öffentlichkeit in den Strafvorwürfen für unbeachtlich. Sie unterstützten auch die Annahme des Dortmunder Amtsgerichts, dass die Sammlung verschiedener angeblicher Zutaten für die Giftproduktion eine Terrorfinanzierung darstellte.
Die Verurteilung des Individuums für die Planung eines Giftanschlags und die Terrorfinanzierung wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt, basierend auf der Entscheidung des Dortmunder Amtsgerichts. Trotz der Unzureichendheit des selbst hergestellten giftigen Stoffs wurden keine rechtlichen Widersprüche gefunden, um die Verurteilung wegen der Planung eines schwerwiegenden Gewaltdelikts und der Terrorfinanzierung zu rechtfertigen.