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Tendler brauchte vier Jahre und neun Monate

Die Staatsanwaltschaft hat Andrea Tandler, die Tochter des Politikers, in einem Steuerprozess wegen des Coronavirus-Maskenskandals in Bayern zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner N. wird zu einer Haftstrafe von vier Jahren...

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Die Angeklagte Andrea Tandler (zweite von rechts) nimmt zu Beginn des Prozesses ihren Platz im Gerichtssaal ein. Foto.aussiedlerbote.de

Staatsanwaltschaft - Tendler brauchte vier Jahre und neun Monate

In einem Steuerprozess wegen des Corona-Maskenskandals in Bayern haben Staatsanwälte die Tochter des Politikers, Andrea Tandler, zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner N. wird zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag am 1. Landgericht München mitteilte. Die Forderungen der Staatsanwaltschaft stellen daher die höchste Stufe des Rahmens dar, auf den sich die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner zuvor nach einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten festgelegt hatte.

Die Verteidiger der beiden Angeklagten forderten hingegen, die Haftstrafen am unteren Ende der vom Gericht vorgesehenen Spanne festzusetzen. Bei Tandler sind das mindestens vier Jahre und drei Monate. Eine konkrete Höhe des Strafmaßes nannte Tandlers Verteidiger jedoch nicht, sondern überließ es dem Ermessen des Gerichts. N.s Verteidiger forderte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Tandler ist die Tochter von Gerald Tandler, ehemaliger CSU-Generalsekretär und ehemaliger bayerischer Finanz-, Wirtschafts- und Innenminister. Als die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 begann, handelte sie für einen Schweizer Maskenlieferanten Verträge mit mehreren Bundes- und Landesbehörden aus. Dafür wurden knapp 50 Millionen Euro Provision gezahlt – was an sich legal ist. Die Staatsanwaltschaft wirft Tandler und N. jedoch vor, durch die unterlassene ordnungsgemäße Besteuerung ihrer Provisionen eine Straftat begangen zu haben.

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Quelle: www.stern.de

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