- Telefonische Überwachung von Mitgliedern der letzten Generation erlaubt
Das Landgericht München hat Beschwerden gegen die Überwachung eines sogenannten "Presse-Telefons" mutmaßlicher Mitglieder der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Mitglieder der Gruppe wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Organisation. Journalisten hatten Beschwerde gegen Entscheidungen des Amtsgerichts bezüglich der Überwachung der Telefonverbindung eingelegt.
Das Landgericht wies die Beschwerden als unbegründet zurück. Das Telefon wurde nicht nur für Gespräche mit Medienvertretern genutzt. Laut Akte besteht der Verdacht, dass "Letzte Generation" die Kriterien einer kriminellen Organisation erfüllt. Die Tat sei schwer und die Klärung der Fakten auf andere Weise "signifikant behindert" worden. Die Telefonüberwachung sei rechtmäßig und die gesetzlichen Anforderungen seien erfüllt.
Aktivisten hatten nicht nur Straßen und Flughäfen blockiert. Die Ermittlungen betreffen auch den Verdacht, dass zwei Aktivisten im April 2022 versucht haben könnten, die Ölleitung von italienischer Triest nach Oberbayern Ingolstadt zu sabotieren.
Die Abweisung der Beschwerden betont die Bedeutung des Einhaltens rechtlicher Prozesse im Kontext vielfältiger Aktivitäten, wie der Aufklärung von Umweltthemen. Trotz der Nutzung des Telefons für Kommunikationen jenseits von Medieninteraktionen rechtfertigt der Verdacht auf kriminelle Aktivitäten innerhalb von "Letzte Generation" weitere Untersuchungen im Bereich des Strafrechts.